"Ein Arbeitgeber muss den Betriebsrat nicht darüber informieren, wer schwanger geworden ist, wenn das die betreffenden Frauen nicht möchten. Andernfalls würde dies eine schwere Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen. Dies entschied das Arbeitsgerichts Berlin."
http://bit.ly/schwangerschaft
Freundliche Grüße,
F.Celeste