"Sozialplanabfindungen dürfen für ältere Arbeitnehmer höher ausfallen"

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  • "Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz und insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden in den unterschiedlichsten Bereichen des Arbeitsrechts Anwendung. Vor allem auch kollektivrechtliche Regelungen, wie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, aber auch Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialpläne müssen den entsprechenden Maßstäben gerecht werden. So finden sich in der betrieblichen Praxis regelmäßig Sozialpläne, bei denen die Höhe der Sozialplanabfindungen proportional zum Alter und/oder zu der Betriebszugehörigkeit steigen, in Rentennähe indes wieder abnehmen."


    http://bit.ly/Sozialplanabfindungen


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo,


    das Problem dabei ist, dass man immer kürzer in den Unternehmen tätig ist. Wenn man heutzutage nicht alle 4 -5 Jahre den Arbeitgeber wechselt, gilt man ja schon als "unflexibel" . Die Zeiten in denen man quasi nach der Lehre bis zur Rente in ein und demselben Unternehmen arbeitet, sind meiner Ansicht nach vorbei.


    Gruß,


    Riko

  • Sind sie in der Tat, Lorenz!
    Zynisch dabei finde ich allerdings, dass unter dem Deckmantel einer geforderten Flexibilität hier der Öffentlichkeit ein X für ein U vorgemacht wird: Durch die Bäumchenwechselei bei der Belegschaft wird doch nur Druck auf die AN ausgeübt, sich unersetzbar zu machen. Da bei der arbeitsmarktlage sich ohnehin niemand all zu viel Lässigkeit am Arbeitsplatz erlauben kann, heißt das, derjenige, der im betrieb bleiben will, muss viele (am besten unbezahlte) Überstunden machen, 24 Stunden und 7 tage die Woche zur Verfügung stehen und und und. Frau und Kinder sollte man sich da besser nicht mehr anschaffen... :evil:


    Gruss
    Camillo

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