Urlaub für Spezialarztbesuche?

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  • Hallo mal wieder!


    Eine Kollegin wird in den nächsten Monaten wohl einige Untersuchungen durch einen Facharzt über sich ergehn lassen müssen. Da dieser bisweilen sehr ungewöhnliche Sprechzeiten hat bzw Termine vergibt, sagt die GF, sie müsse sich dafür frei nehmen, was ihr von den Überstunden und/oder vom Urlaub abgezogen würde. Das kann doch so nicht richtig sein, oder?


    Grüsse, Karsten

  • Hallo,


    hierzu trifft das BAG ( NZA 1990, 894 eine klare Aussage: Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt fortbestehen, wenn keine Möglichkeit besteht, den Arzt außerhalb der Arbeitszeit aufzusuchen. Dabei trifft den Arbeitnehmer aber stets die Obliegenheit, sich um einen Arzttermin zu bemühen, der nicht mit der Arbeitspflicht kollidiert; wenn aber genau dies nicht möglich erscheint, kann er nicht darauf verwiesen werden, dass er sich für diesen Termin Urlaub nimmt.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Karsten,


    die oben gegebenen Antworten sind zwar richtig, grundsätzlich kann dies allerdings im rahmen von Arbeitsvertrag (oder bisweilen auch durch Tarifvertrag) ausgeschlossen werden. ist deinem AV etwas derartiges zu entnehmen?

  • Hallo nochmal


    In meinem AV steht nichts dergleichen, ihren kenne ich nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass der weitestgehend identisch sein dürfte.
    Vielen Dank euch alle für die hilfreichen Antworten, werde ich umgehend weiterleiten!


    Viele Grüße,
    Karsten

  • Hallo,


    das ist richtig> aber es kommt auch noch dicker: § 616 ist auch schon dann ausgeschlossen, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart wird, dass nur die tatsächlich verrichtete Arbeit bezahlt wird. Diesbezügli0ch sollte vielleicht auch noch einmal der Arbeitsvertrag überprüft werden.


    Jost

  • Hallo,


    das sehe ich auch so ; das sollte man der Vorschrift, wenn man sie einfach einmal dem WOrtlaut getreu liest, auf den ersten BLick gar nicht ansehen. Es kann auch sein, dass sich diese Rechtslage einfach noch nicht ausreichen herumgesprochen hat.


    Lorenz

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