Urheberrecht und Vergütung

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  • Hallo,


    gibt es eigentlich einen generellen Anspruch des Arbeitnehmers darauf, dass er an den Leistungen, die urheberrechtlich geschützt sind, eine Teilhabe bzw Vergütung in Bezug auf die Lizenzerträge erhält ?


    Eigentlich ist es doch zumindest auch sein geistiges Eigentum

  • Hallo Rita,


    genau das ist in den meisten Fällen nicht zutreffend. Die Arbeitgeber kennen die Bedeutung der Urheberrechts zumeist genau. Aus diesem Grund werden die Arbeitnehmer zur Erstellung der urheberrechtlichen Werke über den Arbeitsvertrag verpflichtet. Somit werden sie Bestandteil der Arbeitsleistung zugunsten des Arbeitgebers . Der Arbeitnehmer kann dann nicht auf sein Urheberrecht bestehen.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    schade eigentlich, dass es hier von Gesetzes wegen keine Beteiligungsregeln gibt. Gerade Ingenieure schaffen durch ihre Werkes großes Potential von immensem finanziellem Gewicht. Da ist es eigentlich schade, dass davon so gut wie nichts in deren Geldbeutel wandert. Ich kann durchaus verstehen, warum es so viele aus diesem Berufsstand ins Ausland zieht. Schon perplex, diese Situation, in Anbetracht des viel diskutierten Fachkräftemangels ...

  • Hallo,


    ich habe ein Problem. Bei uns soll für einen Kollegen eine BV formuliert werden. Dabei fliegen uns stetig die Begriffe "Rufbereitschaft" und "Arbeit auf Abruf" um die Ohren. Handelt es sich bei diesen beiden Begriffen wirklich um ein und dasselbe ?



    Wäre schön, wenn mir er helfen könnte.



    Till

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