Freier Mitarbeiter und Betriebsrat ?

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  • Hallo,


    wir haben einen Kollegen, der sich neben seiner beruflichen Tätigkeit selbstständig gemacht hat. Derzeit ist er auch im BR. Da die Geschäfte immer besser laufen, erwägt er, in der kommenden Zeit seinen Angestelltenstatus aufzugeben. In der Firma will er trotzdem bleiben; und zwar als freier Mitarbeiter auf Honrarbasis. Jetzt fragen wir uns natürlich, ob wir im BR weiterhin auf seine Arbeit zählen können oder ob wir und schon einmal die Liste der letzten BR - Wahlen heraussuchen um zu sehen, welches Ersatzmitglied demnach ein Anrecht auf seinen Posten hat.


    Hat irgendjemand einen Plan ?

  • Hallo Benjes,


    sobald er den Status eines Selbstständigen annimmt, ist er kein Arbeitnehmer mehr. Aus diesem Grund scheidet er schon von Gesetzes wegen aus dem Betriebsrat aus.


    Es rückt somit eines der Ersatzmitglieder in der vom Gesetz bestimmten Folge nach .




    Lorenz

  • Hallo,


    da schießt ,mir einmal eine ganz andere Frage durch den Kopf. Was wäre, (Iwas ich in keinster Weise vermuten möchte - wir bleiben vollkommen im fiktiven Bereich); wenn dieser Person im BR bleibt; auf dem Papier zwar selbstständig ist, aber im Nachhinein dann als scheinselbstständig eingestuft wird. Wären die Beschlüsse dann trotzdem rechtlmäßig zustande gekommen, da er de facto seinen Arbeitnehmerstatus niemals verloren hat ?

  • Hallo,


    dann wäre es doch eigentlich mehr als gerecht, wenn man ihm diesen Schutz wieder zusprechen würde, oder- schließlich wird er auf allen anderen Ebenen auch als Arbeitnehmer eingestuft.


    Rita

  • Hallo Rita,


    dem könnte so sein. Es würde mich aber nicht wundern, wenn hier der Status, auch wenn er nicht gegeben ist, dem ganzen einen Stricj durch die Rechnung macht. Nur weil man z.B. im Steuerrecht für scheinselbstständig erklärt wird, bedeutet dies noch nicht, dass dies automatisch für alle Rechtsbereich ebenso gilt.


    Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Stelko,


    das ist generell nicht erfreulich , das ist richtig. Andererseits ist die Scheinselbstständigkeit ja nicht gewollt; somit kann es auch nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, diesen rechtswidrigen Zustand auch noch in irgendeiner Art und Weise abzusichern .

  • Stimmt, Lorenz : wenn man es so sieht, wäre jede Verbesserung der Zustände eine Förderung der Scheinselbstständigkeit ; oder man würde sie zumindest attraktiver und überschaubarer, bzw kalkulierbarer machen, das kann vom Gesetzgeber wahrlich nicht gewollt sein.

  • Hallo RIKO,


    damit ist man auf jeden Fall gut beraten. Diesbezüglich braucht sich eigentlich auch niemand beschweren. Dass das Ganze mit Risiken verbunden ist, ist allgemein bekannt. Aus diesem Grunde gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich bei der Existenzgründung ausgiebig beraten zu lassen. Man muss diese Möglichkeiten nur nutzen; und insb dann, wenn es nicht schon zu spät ist.


    Stelko

  • Hallo Sascha,


    stimmt schon. Aber man sollte dazu sagen, dass es viele Fragen zu klären gibt. "Eben mal kurz" zur Beratung - so einfach geht es auch nicht, vor allem wenn auch noch die Besonderheiten des jeweilgen Gewerbezweiges und Tarifverträge zu beachten sind, gesetzt dem Fall, dass man sofort mit eigenen Mitarbeitern loslegt.


    Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    das gewiss nicht. Hinter dem Konstrukt des Arbeitnehmerbegriffes rankt sich eine Hülle und Fülle von Einzelfallproblmen und dazu korrespndierender Rechtsprechung. Ferner ist es nicht einfach, herauszufinden , ob man sich imm Bereich der Scheinselbstständigkeit oder der Selbstständigkeit befindet. Es gibt mehere Indizien, die zur Prüfung herangezogen werden, hier hängt sodann auch wieder viel vom Einzelfall ab . Auf eine gute Beratung sollte hier nicht verzichtet werden; das kann sich schnell rächen .


    Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    ich habe das jetzt auch einmal bei einem Bekannten mitbekommen. Es ist schon einiges, was man dazu wissen muss. Wenn es man es nicht beachtet hat oder versäumt, kann es schnell einmal teuer werden und wenn es hart kommt, steht sogleich die Existenz mit auf dem Spiel.


    MfG


    Horst

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