Betriebsrat darf nicht grundlos in Großraumbüro versetzt werden

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  • Hallo,


    das sehe ich genauso wie das LAG Köln. Es ist auch irgendwie schwer vorstellbar, auf welche Weise es letztlich möglich sein soll, in einem solchen Bürokomplex seinen Geheimhaltunhpflichten so Genüge zu tun, dass die gesetzlichen Vorgaben gewahrt bleiben.


    Viele Grüße,


    Stelko

  • Hallo,


    na ja - sachlich muss er schon sein ; ich denke einmal dass er durch das verlorene Verfahren so viel dazugelernt haben sollte, dass er in der Zukunft die Finger von halb ausgegorenen Sachen lässt. Ansonsten könnte es teuer werden; von daher sollte man sich schon genau überlegen, ob den Anweisungen des urteils geflissentlich Folge leistet.


    Viele Grüße,


    Horst

  • Hallo Benjes,


    da gebe ich Dir natürlich gerne recht. Man darf aber nicht vergessen, dass es Situationen gibt, in denen es zulässig ist. Das ist dann der Fall, wenn die betrieblichen Verhältnisse keine andere Unterbringung zulassen. Der Arbeitgeber kann nicht zu baulichen Maßnahmen zugunsten des BR verpflichtet werden. Wenn aber ein geeignetes Büro vorhanden ist, dann muss es dem BR auch zugewiesen werden.

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