"Arbeitnehmer müssen es sich nicht bieten lassen, wenn sie wegen ihrer Wahl in den Betriebsrat von einem Zweierbüro in ein Großraumbüro umziehen sollen. Das muss der Arbeitgeber sachlich begründen können. Andernfalls gilt ein solcher Umzug als unangemessene Benachteiligung. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden."
http://bit.ly/Grossraumbuero
Freundliche Grüße,
F.Celeste