Freigestellte Mitglieder ohne Aufgabenbereich

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  • ANGENOMMEN, es gibt ein gewähltes , freigestelltes Betriebsratsmitglied, dass sich in keinem Ausschuss bereit erklärt mitzuarbeiten!


    UNTERSTELLT betreibt er natürlich Betriebsratsarbeit indem er Mitarbeiter betreut und andere der verschwiegenheitspflicht unterstellte Aufgaben wahrnimmt!


    AANGENOMMEN, er macht aber auch dieses nicht, sonder nutz seine freigestellte Zeit um siene vereinigung neu zu beleben!


    ANGENOMMEN, er bereitet seinen Wahlkmapf zur Aufsichtsratswahl vor!



    Was könnte man ANGENOMMEN in solche einem ANGENOMMENEN FALL tun um dieses FAULE EI loszuwerden.


    KANN MAN GEWÄHLTE FREIGESTELLTE MITGLIEDER WIEDER ENTFREISTELLEN MITTELS WAHL?


    Gruss

  • Hallo,


    ich finde es gut, dass es diese Möglichkeit gibt; es kann ja immer mal sein, dass sich Situationen ergeben, in denen die Freistellung eines anderen Mitgliedes vielleicht sinnvoller wäre.


    Schönen Gruß,


    Carsten

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