Allein auf weiter Flur

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  • Hallo unser BR vorsitzender hat das Handtuch geschmissen und alle anderen sind dauerkrank oder im Urlaub.
    Unser BR bestand nur aus 7 Mitgliedern. Die Stellvertreterin ist krank seit Anfang Dez. Ende nicht in Sicht. Eine andere Kollegin ist operiert und kommt erst Ende April zurück. einer hat noch Urlaub bis nächste Woche.
    So nun müssen wir neu wählen. Toll der einzige der noch fähig ist kommt vielleicht erst morgen wieder und dejeniger,der im Urlab ist kommt morgen zur ausserordentlichen Sitzuntg. . Wir werden zu dritt beschliessen, was in diesem besonderem Fall geht , das ich nun so lange den Vorsitzt übernehme.
    Nun geht es um die Neuwahlen. Müssen wir sofort nach dem wir einen Wahlvorstand bestellt haben den Wahlaushang machen? Es kommen nur wenige in Frage die den Wahlvorstand machen. Kann eine Kollegin die Krank ist ,sich in die Wahlvorschlagsliste eintragen, auch wenn sie nicht in die Firma kommen kann? Darf ich mit dieser Liste zu ihr ihr nach Hause fahen damit sie sich eintragen kann? Wie lange hat der Wahlvorstand Zeit um die Wahl einzuleiten? Alle müssten erstmal zur Schulung.
    Da ich aber nun ab Samstag "2 wochen im Urlaub bin wird das alles sehr schwierig.
    Kann mir jemand helfen?
    Gruß Anneme

    Code
  • Hallo Anneme,
    zunächst einmal: Meinen Riesenrespekt vor deiner Ausdauer und deiner Kraft, weitrmachen zu wollen!


    Zu deinen Fragen:
    -Ja, sofort nach Ernennung des Wahlvorstands sind der Namen seiner Mitglieder und ihrer Betriebsadressen bekannt zu machen.
    -Ich wüsste nicht, was dagegen spräche, dass deine Kollegin sich in die Liste einträge
    -die Betriebsratswahl muss sechs Wochen nach dem Auslegen der Wählerlisten erfolgen


    Ich hoffe, das hilft dir erst einmal etwas weiter!
    Grüße,
    Jörn

  • Hallo Anneme,


    ich finde es auch ganz toll, dass du weiterhin so ambitioniert bist, allerdings zwängt sich mir so ein bisschen die Frage auf, ob du denn sicher bist, dass ein erfolgreiches weiteres BR-Arbeiten bei euch im Betrieb überhaupt möglich ist? Das scheint mir ja alles unfassbar frustrierend...


    Beste Grüße,
    dillan.

  • Hallo Anneme,



    1.) zur Frage, ob sofort nachdem der Wahlvorstand bestellt worden ist, der Wahlaushang zu machen ist :


    Der Wahlvorstand wird in den besonderen Fällen des §13 BetrVG unverzüglich nach Auftreten des Grundes bestellt werden. Nach § 18 BetrVG hat der Wahlvorstand die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen.


    2.) Zur Einrtragung der kranken Kollegin auf die Wahlvorschalgsliste:


    Dagegen spricht nichts. Für jedes Wahlvorstandmitglied sollte zugleich ein Ersatzmitglied bestellt werden (vgl. § 16 I 4 BetrVG).


    3.) Zur Dauer der Einleitung: Laut Fitting Kommentar zu § 18, Randnummer 14 heißt „unverzüglich“ ohne schuldhaftes Zögern, also alsbald nach der Bestellung, eigentlich wohl am nächsten Tag


    4.) 4. Hilfreiche Tipps und Ablauf der Wahlen: http://www.poko.de/Betriebsrat…bsrats-Know-How/BR-Wahlen


    5.) Vor allem der Zeitplan unter http://www.poko.de/Betriebsrat…ter-Formulare-zur-BR-Wahl


    Schöne Grüße,


    Jost

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