Neues Urteil des
Arbeitsgericht Berlin:
http://bit.ly/Schulung_Muttersprache
Schulung in der Muttersprache eines Betriebsratsmitglieds – Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
Hallo,
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Erfreuliches Urteil, wenngleich ein wenig überraschend, wie ich finde...
Grüße,
Ruben -
Hallo Ruben,
warum überrascht dich das Urteil denn so, wenn ich mal fragen darf?Gruß
Jörn -
Hallo,
alles andere wäre auch sehr fragwüdrig gewesen. An allen Ecken und Enden wird gefordert, dass man seiner Herkunft oder Abstammung wegen nicht benachteiligt werden darf. Dazu gehört doch wohl auch, dass man bei der Durchführung v on Schulungen nicht im Regen stehen gelassen wird.
Vollkommen richtig entschieden, in meinen Augen.
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Hallo,
das mag gut sein. Aber gilt das denn uneingeschränkt ? Ich kännte mir auch gut vorsdtellen, dass man einen gewissen Grad der Integration auch voraussetzen kann, um überhaupt mit einem Amt dieser Art zurechtzukommen.
MfG
Horst
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Hallo Benjes,
ich denke einmal dass sich die Problematik so gut wie nicht stellt. Würdest Du jemanden wählen, von dem Du denkst, dass er mit dem Amt im BR nicht klarkommen wird ? Zumeist stellt sich auch diese Frage erst gar nicht, weil jeder Mensch weiß, wie man die Anforderungen, die an einen gestellt werden, einzuschätzen sind. Wenn es ins juristische geht, habe ich absolutes Verständnis für muttersprachliche Unterstützung. Mal ehrlich: Verstehen wir Deutsche alles, was in deutschsprachigen Gerichtsurteilen geschrieben steht ? Ich würde diese Frage vermessen mit "Nein" beantworten wollen.
Gruß,
Sascha
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Hallo Sascha,
das mag sein. In dem hier diskutieren Fall hat sie sich aber nun einmal gestellt. Das zeitg dann wohl auch, dass es hier vielleicht um einen seltenen Fall geht, der aber auch mal vorkommen kann.
Bitte nicht falsch verstehen
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Hallo RIKO,
da hast Du recht; auch diese seltenen Fälle müssen geregelt sein.
Gruß,
Stelko
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