Neuwahlen

Hallo,

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  • Am Samstag den 5.3 hat unser Br.Vorsitzender einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Wir waren ein siebenköpfiges Gremium ohne Ersatzmitglieder.
    Wie lange haben wir nun Zeit (max.) zum nächsten Wahltermin? Sind es 10 Wochen?
    Wir stehen gerade unter Stress da von den überig gebliebenen nun auch noch zwei langfristig krank sind.
    Gruss anneme

  • Hallo Zusammen,
    da gilt § 13 II Nr.2 BetrVG: es ist ein neuer BR zu wählen; Zeitpläne findest Du hier: [/font][font='&quot']http://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrats-Know-How/BR-Wahlen/Muster-Formulare-zur-BR-Wahl[/font]



    Die 10 Wochen hast Du
    wahrscheinlich in § 16 BetrVG gelesen: § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: „Spätestens
    10 Wochen vor dem Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats“ Das betrifft Euch aber
    nicht, da ihr unverzüglich Betriebsratswahlen einzuleiten habt.






    Der scheidende
    BR muss einen Wahlvorstand bestellen, der dann unverzüglich die Wahl
    einzuleiten hat, § 18 BetrVG.



    Ich hoffe, die Antwort kommt nicht zu spät.


    Viele Grüße,


    Chris

  • Hallo Anneme,


    bei Euch kommt es derzeit ja richtig dicke ; wie oben schon gesagt: Die 10 Wochen sind hier irrelevant; Das Ziel der Neuwahlen ist ja, so schnell wie möglich wieder einen funktionsfähigen BR auf die Beine zu stellen . Innerhalb der 10 Wochen hätte der Arbeitgeber reichlich Spielraum, in betriebsverfasungsrechtlicher Hinsicht einiges durcheinanderzuwirbeln.


    Gruß,


    Sascha

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