LAG-Urteil: "Videoüberwachung verletzt allgemeine Persönlichkeitsrechte"
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Hallo,
und dabei hätte es so einfach sein können, indem man lediglich den Eingangsbereich als Blicjpunkt einrichtet. Aber der Ehrgeiz, dem Mitarbeiter steitg über die Schulter schauen zu wollen, ist halt eben weiterhin ungebrochen groß.
Manche lernen es halt nie; oder durch die Zahlung von 15000 € an die Geschädigten
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Ganz genau!
Es ist schon wirklich fast dämlich: Eigentlich sollte jedem AG bewusst sein, dass das so nicht machbar ist, und trotzdem gehen sie dann immer noch in Berufung und Revision, als wenn das nichts kosten würde.
Naja, begrüßenswert ist an dem Urteil auf jeden Fall, dass die Öffentlichkeit nun mal wieder etwas mehr über die Ansichten der Gerichte zu dem Thema erfährt, dann wird solch eine Praxis in zukunft vielleicht weniger.Gruss,
Ruben -
Hallo Leute,
ich für meinen Teil bin ja sogar überrascht, dass an der Verletzung der Persönlichkeitsrechte bei den Herren Juristen anscheinend genug Zweifel bestanden, dass es überhaupt zum LAG gekommen ist...
Grüße
C.Camillo -
Hallo,
die Personenüberwachung hätte auch mitunter rechtmäßig sein können; wenn z.B. am Schalter auch Geldbeträge über den Tisch gehen oder andere wichtige Dinge wie z.B. auch der Schutz der Mitarbeiter zur Debatte stehen. Aus diesem Grund denke ich nicht, dass es angemessen ist, sofort jeden Kontrolleinsatz von vornherein als abwegig einzustufen .
Schöne Grüße,
Sascha
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Hallo,
zum Teil finde ich das mit der Videoüberwachung ja auch nachvollziehbar und gut; wenn es darum geht, Sicherheit für die Mitarbeiter zu schaffen ; wenn es aber in Kontrolle pur in sämtlichen Lebenslagen ausartet, dann geht das einfach zu weit.
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