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  • Hallo Dominik,


    so ist es leider . Man formuliert diese Sätze möglichst harmlos, damit die Zeugnisse nicht beim Gericht landen. Ein anderer Klassiker ist : Er war bei der Ausführung seiner Aufgaben stets bemüht. Das bedeutet im Arbeitgeberjargon nichts anderes als dass er zwar sicherlich fleißig war und sich auch angestrengt hat, aber leider der erwnscht Erfolg ausgeblieben ist. Auf gut deutsch gesagt: "Der Mann arbeitet, kriegt aber dennoch nichts auf die Kette"


    Die Gerichts liegen in Bezug auf solche Formulierungen stets auf der Lauer, da das Spielchen seit langer Zeit bekannt ist. Vielleicht solltest Du das gesamte Zeugnis einmal durch einen Fachkundigen überprüfen lassen.


    Sascha

  • Hallo Horst,


    Du hast es erfasst. Es wird aber meiner Ansicht nach kein Ende dessen geben. Es wird immer wieder spitzfinde (Personal) Chefs geben, die es wieder mit einer anderen Formulierung versuchen werden. Was ich einmal interessant fände, wäre an einer solchen Aufstellung :


    a) Wie viele Jahre wurde diese Formulierung bereits im allgemeinen Jargon verwendet ?


    b) Wie lang hat es gedauert bis sie enttarnt worden ist ?


    Fragen über Fragen (auf die ich i selber leider auch keine Antwort weiß)


    Lorenz

  • ...und weiter Floskeln

    Sie hat alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt = Sie war zwar fleißig und interessiert, aber nicht erfolgreich.


    Er machte sich stets mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben. = Er war zwar sehr eifrig, aber sein Erfolg ließ zu wünschen übrig.

    Sie hatte/zeigte stets Verständnis für ihre Arbeit. = Sie leistete keine gute Arbeit.

    Er war stets (nach Kräften) bemüht, die Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit zu erledigen. = Er hat sich angestrengt, aber Erfolg hatte er nicht.

    Die Aufgaben, die wir ihr übertrugen, hat sie zu unserer Zufriedenheit erledigt. = Sie erledigte wirklich nur die Aufgaben, die man ihr explizit übertrug. Ansonsten blieb sie passiv, war also allenfalls Durchschnitt.

    Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß. = Sie war zwar pflichtbewusst, es mangelte ihr jedoch an Initiative.

    Er arbeitete mit größter Genauigkeit. = Er war ein erbsenzählender, langsamer und unflexibler Pedant.

    Sie verstand es, alle Aufgaben stets mit Erfolg zu delegieren. = Sie drückte sich vor der Arbeit, wo sie nur konnte.

    Die angebotenen Leistungen lagen stets im Bereich seiner Fähigkeiten. = Seine Fähigkeiten waren sehr schlecht, weshalb er dem Unternehmen nichts brachte.

    Sie hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen. = Ihre Leistungen waren schlichtweg mangelhaft.

    Sie zeigte sich den Belastungen gewachsen. = Sie war nicht besonders, allenfalls ausreichend belastbar.

    Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter. = Er war nicht durchsetzungsfähig und besaß keine Autorität.


    Sie koordinierte die Arbeit ihrer Mitarbeiter und gab klare Anweisungen. = Sie beschränkte sich auf Anweisen und Delegieren.

    Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich. = Er hatte Probleme mit seinen Vorgesetzten (weil diese im Satz erst nach den Kollegen erwähnt werden).

    Er hat alle Aufgaben in seinem und im Interesse der Firma gelöst. = Er beging Diebstahl und/oder schwere andere Unkorrektheiten.

    Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen. = Sie war eine impertinente Wichtigtuerin.

    Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte er durchweg eine erfrischende Offenheit. = Er war immer sehr vorlaut.

    Durch ihre Geselligkeit/ihre gesellige Art trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. = Sie neigte zu übertriebenem Alkoholgenuss.

    Für die Belange der Belegschaft bewies er stets (großes) Einfühlungsvermögen. = Er flirtete heftig und war ständig auf der Suche nach Sexualkontakten.

    Für die Belange der Mitarbeiter hatte er ein umfassendes Verständnis. = Er war homosexuell, bzw. sie war lesbisch.

    Seine umfangreiche Bildung machte ihn stets zu einem gesuchten Gesprächspartner. = Bildung hin oder her - er war geschwätzig und führte lange Privatgespräche im Dienst.

    Sie trat sowohl innerhalb als auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein. = Sie war im Betriebsrat tätig, bzw. sie hat sich gewerkschaftlich betätigt.

    Seine Auffassungen wusste er intensiv zu vertreten. = Er besaß ein übersteigertes Selbstbewusstsein.

    Sie zeichnete sich insbesondere dadurch aus, dass sie viele Verbesserungsvorschläge zur Arbeitserleichterung machte. = Die Vorschläge waren aber nicht erfolgreich, denn von einer Umsetzung ist hier nicht die Rede.

    Er setzte sich im Rahmen seiner Fähigkeiten ein. = Seine Fähigkeiten waren sehr begrenzt.


    Sie verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen. = Sie überspielte geringes Fachwissen mit einer großen Klappe.


    Wir bestätigen gerne, dass er mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen ist. = Ihm fehlte die fachliche Qualifikation.

    Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber war sie durch ihre aufrichtige und anständige Gesinnung eine angenehme Mitarbeiterin. = Ihr mangelte es an Tüchtigkeit.

    Er hat an allen ihm gestellten Aufgaben mit großem Fleiß gearbeitet. = Leider hatte er dabei nie Erfolg.


    Die ihr gemäßen Aufgaben ... = Die anspruchslosen Aufgaben ...

    Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter. = Gegenüber den Vorgesetzten war er dies nicht.

    Wir lernten sie/ihn als umgängliche Kollegin kennen. = Viele sahen sie/ihn lieber gehen als kommen.

    Aufgrund seiner/Ihrer anpassungsfähigen und freundlichen Art war er im Betrieb sehr beliebt. = Er/Siehatte Alkoholprobleme während der Arbeitszeit. Bestimmt auch danach

    Neue Aufgaben betrachtete sie/er als Herausforderung, der sie/er sich mutig stellte. Sie/Er hatte aber keinen Erfolg.

    Er/Sie hatte Gelegenheit, sich das notwendige Fachwissen anzueignen. = Er/Sie nutze die Gelegenheit jedoch nicht.

    Bei unseren Kunden war sie/er schnell beliebt. = Sie machte schnell Zugeständnisse.

    Bei allen auftretenden Problemen war er/sie stets kompromissbereit. = Er/Sie war besonders nachgiebig.

    Unsere besten Wünsche begleiten sie/Wir wünschen ihr für die Zukunft alles nur erdenklich Gute/Wir wünschen ihr alles Gute, vor allem Gesundheit.= Die Gegenwart und Vergangenheit waren offenbar nicht von Erfolg bestimmt.


    Wir wünschen ihm/ihr für den weiteren Weg in einem anderen Unternehmen viel Erfolg. = Möge er/sie dort den Erfolg haben, der ihm/ihr hier versagt geblieben ist.

    Wir wünschen ihm/ihr auf seinem künftigen Lebensweg viel Erfolg. = Er/Sie hatte bisher wenig Erfolg.


    Viel Erfolg. 8)
    bj

  • Hallo zusammen!
    Klar sind solche Floskel potentiell irreführend, da de Codes aber ja allgemein ziemlich leicht zu entziffern sind, stellen sie unterm Strich nichts anderes dar als eine höflichere Formulierung.
    Ich zumindest hätte lieber einen der hier gebrachten Beispielssätze im Zeugnis stehen als das, was dahintersteckt...


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo,


    ich will ganz ehrlich sein. Einige der Floskeln hätte ich wahrscheinlich als Personaler auch ohne jegliche böse Absicht verwendet. Vor Gericht hätte ich damit dann ganz schön alt ausgesehen. Wie man sieht: Auch das Schreiben von Arbeitszeugnissen will gelernt sein. Ansonsten sitzt man schnell einmal in der Klemme.


    Gruß,


    Sascha

  • Hallo Sascha,


    bei der Hülle und Fülle an problematischen Klauseln ist das auch durchaus verständlich. Ich gehe auch einmal davon aus, dass nur ein Bruchteil der Arbeitnehmer wirklich merkt, dass an ihrem Zeugnis wirklich etwas faul ist.


    Wen man sich zB die Klausel:


    Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß. = Sie war zwar pflichtbewusst, es mangelte ihr jedoch an Initiative.


    oder


    Bei unseren Kunden war sie/er schnell beliebt.= Sie machte schnell Zugeständnisse.


    und


    Bei allen auftretenden Problemen war er/sie stets kompromissbereit. = Er/Sie war besonders nachgiebig.


    ansieht, wird der Laie wahrscheinlich im Leben nicht darauf kommen, dass dies jetzt eigentlich gar nicht gut ist, sondern es hier vielmehr darum geht, ihm/ihr einen negativen Stempel aufzudrücken.



    Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass hier bei vielen Arbeitszeugnissen noch einiges im Argen liegt.



    Mit nachdenklichen Grüßen,


    Horst

  • Hallo,


    na ja; andererseits ist es auch klar : Hier handelt es sich um einen eigenständigen Rechtskreis. Andererseits ist es schon deprimierend, wie viel Aufwand man investieren muss, um ein juristisch wasserdichtes Arbeitszeugnis schreiben zu können. Irgendwie habe ich es auch im Blut, dass es zu diesem Themenkreis in der Zukunft eventuell noch ein paar weitere Urteile geben wird. Da wird mir jetzt schon wieder ganz anders :D


    MfG


    Horst

  • Hallo Benjes,


    in Fällen wie diesen schadet es eben nicht, gerade dann, wenn auch Punkte ins Zeugnis gebracht werden sollen, die tatsächlich ihre Berechtigung haben, fachkundigen Rat einzuholen. Es verlangt ja niemand von einem Personaler, dass er vollkommen autonom eine solche Erklärung rechtsverbindlich formuliert. Sobald er Zweifel hat, sollte er sich schlau machen, entweder selbst, sofern er das notwendige Rüstzeug dazu besitzt, oder eben durch fachkundigen Rat.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Schönes Wochenende zusammen!


    Richtig großes Ärgernispotential liegt ja in den Fällen vor in denen der Kündigende sich selbst das Zeugnis schreiben "darf" und das dann einfach unterschrieben/abgesegnet wird. Will gar nicht wissen, wie viele Ehemalige sich damit aus Unwissenheit unfreiwillig ein objektiv erheblich schlechteres Zeugnis ausgestellt haben, als dies der AG selbst getan hätte...


    Gruss Niko

  • Ein Gedankengang zu Zeugnissen generell



    Viel besser fände ich es, wenn man wieder zu einer Evident in den Bereich von Arbeitszeugnissen gelangen könnte. Wenn ich Perosnaler wäre, würde ich auf dererlei Zuegnisse nichts geben.


    Diese Schreibe sind in meinen Augen sowas von subjektiv ; und bevor ich so etwas Gelauben schenken würde, müsste ich erst einmal den Verfasser kennen. Es ist immer einfach, den Oberlehrer oder den Richter zu spielen, wenn man selber nicht bewertet wird. Interessant fände ich, wenn der scheidende Arbeitnehmer ergänzend zum Zeugnis seine persönliche Ansicht über den Erstellenden oder das Unternehmen abgeben dürfte.


    Utopia lässt grüßen, ich weiß ; Zeugnissen messe ich aber nur dann Wert bei, wenn ich den Lehrer tatsächlich akzeptiere



    Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    schlechten Mitarbeitern stellt man doch gerne auch mal ein Spitzenzeugnis aus, damit sich die Chance auf ein Wechsel erhöht. Und guten Mitarbeitern geb ich einen auf den Stock, weil sie sich mit dem Gedanken tragen zu wechseln! -Also


    Ziehmlich Egal Und Gar Nicht Immer Stimmend ! -Oder so?


    Gruß Frank

  • Moin all,
    ich gebe allen Usern zu diesem Thema, egal ob spassig, Recht.
    Nur sollte sich jeder im Klaren sein, dass der der potientielle AG, sein Auswahlverfahren grundsätzlich nach Lebenlauf und Zeugnis des letzten AG bewertet.
    Zeugnisse, Schulabschluss, Weiterbildung usw. spielen eine untergeordnete Rolle. Jeder Personaler kennt die diversen Formulierungen.
    Kennt jemand wie man zum Ausdruck bringt, wie ein BRM gekennzeichnet wird?
    Auch dafür gibt es ein klar erkennbares Zeichen im Arbeitszeugnis.
    Jetzt bin ich gespannt. :D
    Gruß
    bj

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