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  • Das LArbG Düsseldorf hat heute - 8 Sa 1274/10 – ein wichtiges Urteil zum AGG verkündet. Danach sind Urlaubsansprüche, deren Dauer nach Lebensalter gestaffelt sind, diskriminierend und daher nach dem AGG rechtsunwirksam. Jüngere Arbeitnehmer haben somit Urlaubsansprüche nach der Staffel für die ältesten Arbeitnehmer.
    Gruß bj

  • Hallo,


    ja, das habe ich auch mitbekommen. Ich hätte es den älteren Kollegen ja schon gegönnt, so ist es ja nicht. Andererseits fällt für alle Kollegen die gleiche Arbeitszeit an, wenn man einmal das Thema Teilzeit aussen vor lässt. Jüngere Menschen haben des öfteren ja auch noch eine Familie, die sich sicherlich auch über jeden Tag Urlaub mehr freuen wird.


    Sascha

  • Hallo zusammen!


    Alle genannten Argumente schön und gut, aber zum einen haben auch alte AN ab und zu Familien, auf jeden Fall aber sind deren Regenerationsphasen erheblich länger als die von jüngeren. Ich kann natürlich gut mit dem Urteil leben, aber ein anderslautendes hätte ich ebenfalls durchaus nachvollziehbar gefunden...


    Grüße,
    dillan.

  • Alle genannten Argumente schön und gut, aber zum einen haben auch alte AN ab und zu Familien, auf jeden Fall aber sind deren Regenerationsphasen erheblich länger als die von jüngeren. Ich kann natürlich gut mit dem Urteil leben, aber ein anderslautendes hätte ich ebenfalls durchaus nachvollziehbar gefunden...

    Kann ich so unterschreiben.


    Grüße,
    Jörn

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