Möglichkeiten bei Verschwiegenheitspflichtsverletzung

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  • Hallo, liebe Kollegen!


    Eine BR-Kollegin tut sich in letzter Zeit negativ daduch hervor, dass sie BR-interne Informationen nach außen dringen lässt. Unser Vorsitzender hat mit ihr schon ein informelles Gespräch unter vier Augen geführt, sie hat die Vorwürfe allerdings zurückgewiesen. Nun ist es wie gesagt wieder zu derartigen Vorfällen gekommen und ich würde mal gere wissen, wie ihr da vorgehen würdet?


    Danke im voraus!
    Regina

  • Servus Regina



    Servus Regina


    Gar nicht. Der BR ist ja an sich keine geheime Veranstaltung. Es sei denn Sie plaudert explizit Geschäftsgeheimnisse aus oder persönliche Daten von Mitgliedern oder Betroffenen. Dann muss man Sie eben nochmals an den §79 BetrVg erinnern. Ggf. wäre auch ein Ausschlußverfahren möglich, aber dann müssen harte Fakten auf den Tisch.


    Grüßle


    Gerald

  • Hallo Regina,
    aus der Nichtöffentlichkeit der Sitzung ergibt sich für die BRM keine allgemeine Pflicht, über den Inhalt der Sitzung Stillschweigen zu wahren, die über die gesetzlich festgelegte Geheimhaltungspflicht (§§ 79, 99 und 102 BetrVG) hinausgeht. Lediglich aus der Solidaritätspflicht der BRM ergibt sich, dass diese in vertraulichen Angelegenheiten Stillschweigen zu wahren haben. Das gilt insbesondere, wer, wie abgestimmt hat.
    Gruß bj

  • Hallo ihr beiden und danke für die Antworten!


    Das ist alles ganz blöd: Natürlich will keiner, dass wir sie ausschließen müssen, das sollte wirklich das allerallerletzte Mittel sein. Aber dass sie schon manche Sachen nach außen hat dringen lassen, ist unbestreitbar (Ein Nicht-BR-Kollege von mir hat mich vor ein paar Wochen darauf angesprochen, dass er da Dinge gehört hat von besagter Kollegin, die auf jeden Fall geheim hätten bleiben sollen). Und sie weiß ja auch, wie brisant ihr Verhalten ist, sonst hätte sie es ja nicht abgestritten in dem Gespräch mit dem Vorsitzenden.
    Erstmal werden wir es aber wohl tatsächlich nochmal erinnern, wie du, Gerald, es auch schon schriebst.


    Vielen Dank nochmal!
    Regina

  • Hallo,


    dass die Verschwiegenheit nicht zu 100% eingehalten werden muss, macht ja auch durchaus Sinn. Ein Informationsaustausch ist nun einmal notwendig, damit ein betriebsverfassungsrechtliches Gefüge überhaupt funktionieren kann. Wichtig ist halt lediglich, dass die Betriebs und GEschäftsgeheimisse unter der Decke bleiben. Aber auch davon gibt es Ausnahmen, wenn zum Beispiel höhere Pflichten wie z.B. Auskunftserteilungen im Rahmen des Arbeitsschutzes erfordérlich sind,


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    das sollte eigentlich klar sein. Wie sollte man ansonsten vor lauter Geheimhaltungspflicht zum Beispiel Verhandlungen mit der Gegenseite führen können ? Aber selbstverständlich ist es sehr wichtig, dass die eigentlichen Interna den BR nicht verlassen.


    Gruß,


    Jost

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