Hallo erstmal.
Ich habe eine Frage zur Kostenübernahme für eine Brilleevom Arbeitgeber. Leider kann ich nirgendwo etwas zu diesem Thema finden. Muss ein Arbeitgeber zumindesens teilweise die Kosten für eine Lesebrille übernehmen die sowohl privat als auch beruflich genutzt wird?
Gruß Harti
Kostenübernahme für Sehhilfe
Hallo,
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Hallo Harti,
sofern die ärztliche Untersuchung ergibt, dass der Arbeitnehmer eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit benötigt, hat der Arbeitgeber solche Sehhilfen zur Verfügung zu stellen. Falls aufgrund der Bildschirmarbeit vom Mitarbeiter eine besondere Sehhilfe benötigt wird, hat der Arbeitgeber die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Allerdings bezieht sich der Kostenanspruch lediglich auf eine entsprechende Grundausstattung und keine sog. Luxusbrille.
§ 6 Bildschirmverordnung.
Gruß bj -
Hallo,
wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass auch die Untersuchung durch einen fachkundigen Arzt durch den Arbeitgeber zu gewährleisten ist. Man kann also nicht nur die Brille an sich, sondern auch die Kosten für die Diagnose der Sehschwäche beanspruchen.
Schönen Gruß,
Lorenz
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alles kla. Danke. es geht aber nicht um einen Bildschirmarbeitsplatz, aber ihr habt mir sehr geholfen.
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Hallo eiselch,
ich denke aber mal dass die Rechtslage ähnlich sein wird, weil die Brille ja auch beruflich genutzt wird. Ob das jetzt am Bildschirm passiert oder anderweitig am Arbeitsplatz sollte doch keinen Unterschied machen, oder bin ich da auf dem Holzweg ?
MfG
Horst
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Hallo Horst,
Holzweg.
Betrifft nur für Bildschirmgeräte, da dies nur in der BildschirmArbVO verankert ist.
Gruß
bj -
Hallo, so ist es.
Eine "normale" Sehhilfe wird sowohl für den privaten Bereich als auch im Berufsleben eingesetzt. Isst eine normale Sehhilfe nicht geeignet, kann eine spezielle Sehhilfe als Bildschirmarbeitsbrille zur Berufsbekleidung gehören.
Schönen Gruß,
Jost
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Hallo,
schade, dass es hier keine Quotelung gibt. 30% Beteiligung wären meiner Anischt nach schon angemessen, wenn die Brille regelmäßig auch zu beruflichen Zwecken eingesetzt wird,
Aber da werde ich wohl lange träumen dürfen.
MfG
Rita
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Hallo Rita,
letztlich wäre dann auch wieder relevant, inweiweit die Brille dann real eingestzt wird; zu beruflichen Zwecken. Dies müsste man dann gerechterweise auch wieder herausrechnen. Gleiches müsste dann auch für Berufsbekleidung wie Anzüge ohne Corporate Design etc. gelten.
Hier würde eine unwahrscheinlich große Kasuistik entstehen. Von daher ifinde ich die derzeitge Handhabe nicht schlecht.
Lorenz
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Hallo Lorenz,
wenn Du Dir einmal die Rechtsprechungsübersichten anschaust, wirst Du feststellen, dass es bereits zu den heute geltenden Grundsätzen eine umfangreiche Kasuistik gibt. Aus diesem Grunde stimme ich Dir zu. Es sollte nicht noch umfangreicher werden.
Nicht falsch verstehen,
Jost
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moin,
eine Kostenübernahme fürdie Reparatur der Sehhilfe, käme eventuell durch die Berufsgenossenschaft in Betracht;
http://www.diag-mav-pb.de/medien/anhaenge/k6_m12313.pdf
Gruß bj -
Hallo blackjack,
finde ich sehr interessant ; das wusste ich bis dato nicht und hätte es wahrscheinlich auch nicht geahnt.
Besten Dank,
Sascha
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Hallo,
vielen Dank auch von meiner Seite aus. Wenn meine Brille einmal etwas haben sollte, was mit der beruflichen Tätigkeit einherging, werde ich diesen Artikel mit Sicherheit noch einmal zu Rate ziehen.
Gruß,
Lorenz -
....keine Ursache.
Gruß bj -
moin,
eine Kostenübernahme fürdie Reparatur der Sehhilfe, käme eventuell durch die Berufsgenossenschaft in Betracht;
http://www.diag-mav-pb.de/medien/anhaenge/k6_m12313.pdf
Gruß bj
Das ist echt mal eine gute Idee!
Dank auch meinerseits für den Link.Grüße,
Ruben
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