Dienstpläne mitbestimmungspflichtig ?

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  • Hallo,


    wir haben seit geraumer Zeit einen Personalplaner der allmählich in Bezug auf die Anforderungen die er an die Kollegen beim Thema Flexibilität stellt, immer und immer mehr übertreibt. Da kann sich der BR doch auch mal hinterklemmen oder nicht ?

  • Hallo RIKO;


    ja, Dienstpläne sind mitbestimmungspflichtig.


    Lau Fitting-Kommentar sind dies insb folgende Bereich


    Aufstellung der Pläne, Einrichtung von Rufbereitschaften und Bereitschaftsdiensten, Einführung rollierender Systeme und deren Ausgestaltung, Telearbeit, Verlegungen der Arbeitszeit


    Weitere Fälle sind für besondere Berufsgruppen ausgestaltet.


    Gruß,


    Jost

  • Hallo Riko,
    der 1. Senat des BAG hat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung von Schicht- oder Dienstplänen bejaht, zu dem die Regelung aller Fragen der Schichtarbeit und die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Schichtsystems im Detail gehören. BAG Beschluss vom 26.03.1991 - 1 ABR 43/90.
    Gruß bj

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