Anspruch des BR auf Internetanschluss?

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo!


    ich kann mir vorstellen, dass das hier schon einmal thematisiert wurde, aber konnte leider nichts finden, deshalb entschuldigt bitte die potentielle Doppelfrage:


    Mich ärgert es gerade ganz schön, dass sich unser AG weigert, uns als BR einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Er meint halt, dass das nicht nötig sei, die Literatur stelle er ja schließlich zur Verfügung. Nun, in meinem Fall heißt das, wenn ich mal was googlen muss, dann von zu Hause aus. So richtig toll finde ich das nicht.
    Besteht da möglicherweise ein Anspruch auf einen Anschluss?


    Liebe Grüße,
    Petra

  • Hallo Petra,
    der Betriebsrat hat die Einholung von Informationen aus dem Internet als zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben erforderlich ansehen dürfen. Das sei offenkundig (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8.7.2010, 1 TaBV 40 a/09).
    Gruß bj

  • Hallo Petra,


    zusätzliches Argument : Ist es wirklich so, dass der Arbeitgeber Eurem BR eine umfassende arbeitsgerichtliche Rechtsprechungssammlung zur Verfügung gestellt hat, die allwöchentlich zudem auch noch aktualisiert wird ? Dann müsst Ihr aber ein sehr großes Betriebstratsbüro und einen äußerst spendabeln Arbeitgeber abbekommen haben :) .


    Wirklich effizient und zeitgemäß ist die BR-Arbeit heutzutage lediglich im Verbund mit dem Internet machbar. Das ist auch meine Meinung.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Petra,
    der Betriebsrat hat die Einholung von Informationen aus dem Internet als zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben erforderlich ansehen dürfen. Das sei offenkundig (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8.7.2010, 1 TaBV 40 a/09).
    Gruß bj


    Oh, das ist ja quasi ein brandneues Urteil! Wie konnte ich das denn damals übersehen?!? 8|

  • Hallo dillan,


    mach Dir keinen Kopf. Es ist immer wieder schön und sehr klöblich, wenn man auf dem neusten SDtand der Dinge ist. Dies sollte auch stetiges Ziel der Sache sein. Nur leider sind wir im BR (zumeist) keine Juristen sondern jene, die mithilfe der Seminare ein Grundwissen vermittelt bekommen, mit dem wir im Alltag bestehen können. Jetzt davon auszugehen, dass jeder arbeitsrechtliche Fall aus dem Stehgreif heraus sofort richtig beurteilt wird, ist eine Sache, die nicht möglich ist. Schau Dir einmal die Rechtsprechung der Gerichte an. Auch dort wirst Du erkennen, dass es hierbei um die Beantwortung schwieriger Fragen geht, welche auch nicht sofort auf Anhieb auf unterer Instanz in rechter Weise geschieht ;)


    Irgendwie sind wir dann doch wiederum alle nur Menschen ; das sollte man an dieser Stelle vielleicht auch nicht vergessen ;)

  • Hallo Sascha,


    sicherlich richtig - aber wie Du auch bereits schreibst: Es ist durchaus sinnvoll, bei verbindlichlichen Stellungnahmen sich entweder zu vergewissern oder einen Fachmann zu konsutieren. Falschentscheidungen beinhalten als Folge eine Menge Ärger und auch zeitlichen Aufwand zur Beseitigung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!