Scheidung - Arbeitszeitverkürzung

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  • Hallo,


    ich habe aus aktuellem Anlass noch eine Frage.


    Eine Kollegin wird sich voraussichtlich von ihrem Mann scheiden lassen . Nun ist sie an uns herangetreten weil sie nicht weiß, wie ihre Zukunft aussehen wird, da sie die Kinder behalten wird und aus diesem Grunde nicht mehr so wie zu Ehezeiten vollzeit arbeiten kann. Die Errichtung der Teilzeitstelle für sie stellt bei uns wohl weniger ein Problem dar. Sie ist aber sehr verunsichert, weil sie der Meinung ist, dass sie mit ihren Gehalt und Unterhaltsansprüchen, deren Höhe sie wohl bei anderen geschiedenen Müttern, die sich in einer ähnlichen Situation befinden wie sie, erfragt hat, dann nicht mehr die Kosten decken kann.


    Besteht diese Gefahr ? Wir wollen natürlich nicht, dass das wirklich passiert .

  • Hallo RITA.


    das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil : Oberlandesgericht Koblenz 11 UF 88/02 entschieden, dass in diesem Fall der ehemalige Ehegatte zur Zahlung einer erhöhten Unterhaltssummer verpflichtet werden kann., Für die Richter war es durchaus nachvollziehbar, dass nach dem Zusammenbruch der Familie eine Vollzeittätigkeit für den sorgeberechtigten Elternteil nicht mehr möglich ist.


    Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    ja, das ist es in der Tat. Nur wenn es einmal soweit gekommen ist, müssen Lösungen her. Meiner Ansicht nach sind die Leidtargenden immer erst einmal die Kinder ; allein schon auf emotionaler Ebene. Von daher finde ich es sehr wichtig, dass die Kinder vermehrt durch einen Elternteil betreut werden und nicht durch eine Erzieherin. Davon einmal abgesehen würden die zusätzlichen Kita-Stunden ja auch wiederum mit erhöhtem Kostenaufwand zubuche schlagen.

  • Hallo,


    ja, um Einzelfälle geht es wahrlich nicht. Das wollte ich auch nicht gesagt haben. Aber wenn man dann wieder einmal mit diesen Dingen konfrontiert wird, wird mir schon anders. Andererseitrs handelt es sich auch wiederum um private Angelegenheit - inwieweit man dazu befugt ist, sich dort ein Urteil bilden zu dürfen, ist dann eine Folgefrage,


    Gruß,


    Lorenz

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