Hallo,
hat eigentlich ein Betriebsratsmitglied, welches von seiner beruflichen Tätigkeit befreit worden ist, weiterhin einen Anspruch auf Überlassung des Dienstwagens ?
Viele Grüße,
Rita
Hallo,
hat eigentlich ein Betriebsratsmitglied, welches von seiner beruflichen Tätigkeit befreit worden ist, weiterhin einen Anspruch auf Überlassung des Dienstwagens ?
Viele Grüße,
Rita
Hmm
also eigentlich sollte sich da nichts ändern, denke ich einmal. Der Freigestellte bleibt ja weiterhin Arbeitnehmer - daran ändert sich ja eigentlch nichts .
Schönen Gruß,
Carsten
Hallo,
ja, so verhält es sich auch . Die Nutzung des Dienstwagens stellt in den Regelfällen einen Bestandteil des Arbeitslohns dar. Nach § 37 II BetrvG darf das freigestellte Betriebsratsmitglied in Bezug auf seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht schlechter gestellt werden als wenn es nicht freigestellt wäre. Es bleibt somit in diesem Bereich alles so, wie es auch schon vor der Freistellung gewesen ist.
Schönen Gruß,
Sascha
Hallo,
ja, so verhalt es sich auch in dem Unternehmen, in dem ich tätig bin.
Vielen Dank für Eure Mühen
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