Dienstwagen und Betriebsrat

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo,


    ja, so verhält es sich auch . Die Nutzung des Dienstwagens stellt in den Regelfällen einen Bestandteil des Arbeitslohns dar. Nach § 37 II BetrvG darf das freigestellte Betriebsratsmitglied in Bezug auf seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht schlechter gestellt werden als wenn es nicht freigestellt wäre. Es bleibt somit in diesem Bereich alles so, wie es auch schon vor der Freistellung gewesen ist.


    Schönen Gruß,


    Sascha

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!