Einführung von Nachtarbeit

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  • Hallo,


    kann der AG eigentlich einem Mitarbeiter (in diesem Falle LKW-Fahrer) anordnen, dass er von jetzt an auch Nachts zu fahren hat ? Der Mann ist schon seit 20 Jahren im Unternehmen tätig und hat darauf nicht wirklich Lust. Kann der BR diesbezüglich ein Veto einlegen ?


    Gruß,


    Carsten


  • Hallo Carsten,
    in dem Fall kommt es darauf an, was arbeitsvertraglich geregelt ist.
    Gruß bj

  • Hallo,


    sofern arbeitsvertraglich dazu nichts gesagt sein sollte, kann der AG im Rahmen des § 106 GewO (arbeitgeberseitiges Direktionsrecht) die Nachtarbeit anordnen.


    Diesbezüglich ist sodann § 6 ArbZG zu berücksichtigen. Aus der Nummer kommt der Mitarbeiter nur dann raus, wenn einer der Ausnahmefälle dieser Regelung greift. Wenn der Arbeitnehmer bereits eine gesundheitliche Vorgeschichte hat, wäre uU darüber nachuzudenken, ein ärztliches Gutachten einzuholen, welches konstatiert, dass dem Arbeitnehmer die nächtliche Verrichtung von Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Nabend,
    so einfach geht es nun auch per Direktionsrecht nicht, zumal der Kollege seit 20 J. Tagschicht macht. Auch wenn eine vom Arbeitgeber angeordnete Änderung der zu leistenden Arbeit vom Direktionsrecht individualrechtlich gedeckt sein sollte, kann sie doch kollektivrechtlich als Versetzung nach § 95 III BetrVG aufzufassen sein. Sie ist dann im Rahmen des § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig.


    Wird das Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung, insbesondere der Widerrufsvorbehalt, genutzt, um allgemein oder für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern die Arbeitsbedingungen zu verändern, unterliegt die Festsetzung der Grundsätze, nach denen die Veränderung erfolgen soll, insoweit der Mitbestimmung, als Angelegenheiten des § 87 I BetrVG betroffen sind.
    Sollten im AV die AZ festgehalten sein, ginge es nur über eine Änderungskündigung.
    Gruß bj

  • Hallo,


    ich habe heute einmal den Kollegen gefragt. Der hat da seit Ewigkeiten nicht mehr reingeschaut, meint aber, sich fest entsinnen zu können, dass dort nichts in Bezug auf Tagesarbeitszeiten geregelt worden ist. Man habe sich auf 8 Stunden täglich geeinigt und es sodann auch dabei belassen.


    Kann jemand damit was anfangen ? :S

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