Verdacht auf Mobbing - wie geht man so etwas an ?

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  • Hallo allerseits,


    seit einigen Wochen rumort es in einer unserer Abteilungen. Hintergrund ist, dass ein Mitarbeiter im kommenden April in den Ruhestand gehen wird; das ist so gut wie sicher. Neueinstellungen wird es laut derzeitiger Personalstrategie nicht geben. Es wird demnach also eine Beförderung in Aussicht stehen und die Kollegen, die dafür in Frage kommen könnten, verstehen sich seit Bekanntwerden dieser Situation überhaupt nicht mehr miteinander.


    In unserem BR wird favorisiert: Durchführung von Einzelgesprächen mit den Mitarbeitern und 2 Mitgleidern aus dem BR. Die Geschäftsleitung hält dies jedoch für zu zeitaufwendig. Vielmehr soll es ein Gesamtgespräch mit allen Beteiligten geben.


    Ich persönlich befürchte, dass dabei nur noch mehr böses Blut entstehen wird.



    Gibt es vielleicht auch noch andere Möglichkeiten ? Wenn es zu dem Gesamtgespräch kommen sollte: Wie kann man vorgehen, um Eskalationen zu vermeiden ?

  • Hallo Rita,


    wie ist es denn genau dazu gekommen, dass sich der BR jetzt mit der Situation auseinandersetzt ?


    Wenn sich Mitglieder der Belegschaft bei Euch beschwert haben, besteht die Möglichkeit, dass der BR vertretend für die Beschwerdeführenden die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufnimmt. Schlussendlich ist es aber der Job des Arbeitgebers, für ein harmonisches Arbeitsumfeld zu sorgen.


    Eine Sammelkonfrontation halte ich in diesem Zusammenhang auch nicht für eine sinnvolle Maßnahme. Eine Anhörung der Betroffenen und/oder Tätigen führt in diesen Fällen eher dazu, dass man sich ungefähr ein Bild machen kann, was genau vorgefallen ist.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    mittlerweile ist das Problem im Betrieb eigentlich allgemein bekannt. Es ist so gewesen, dass ein Kollege sich an den Betriebsrat gewandt hat. Im konkreten Fall ging es um die Übernahme von Verantwortung in Bezug auf ein Projekt, was letztendlich nicht zustande gekommen ist, da der Kunde vorzeitig kein Interesse mehr an einem Auftragsverhältnis gezeigt hat. Der Beschwerdeführer ist nach Ansicht einiger Kollegn in der Abteilung derjenige, der es angeblich "verbockt" haben soll, wenngleich alle anderen keine Schuld trifft. Durch Schriftsätze hat derjenige, der sich bei uns beschwert hat, glaubhaft dargestellt, dass er alles versucht hat, um das Projekt zugunsten des Betriebes an Land zu ziehen. Ferner ergaben sich auch Situationen, die die anderen Kollegen in einem für sie nicht sonderlich günstigen Licht darstehen lassen. Wir haben aus diesem Grund die Beschwerde für berechtigt erachtet und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, damit jener Abhilfe schafft.



    Viele Grüße,


    Rita

  • Hallo Rita,


    dabei muss aber auch darauf geachtet werden, dass es beim Thema Mobbing nicht um Einzelfälle gehen darf. Die Gerichte fordern zusätzlich zu der Beeinträchtigung auch, dass derartige Aktionen mehrmals und vor allem über eine bestimmte Dauer hin erfolgen.



    Schönen Gruß,



    Carsten

  • Hallo RIKO,


    das sollte eigentlich in Ordnung sein. Die angegebenen Daten Geschehnisverläufe beziehen sich auf den Zeitraum mehrerer Wochen und kritisieren nicht lediglich die schlussendlich erfolgte Schuldzuweisung sondern auch schon ein ziemlich offensichtliches Macht und Kompetenmzgerangel im Vorfeld . Zudem ist erkennbar, dass nach einer anfänglichen Orientierungslosigkeit sich zwei Lager gebildet haben, die gezielt versucht haben, ihre Interessenlagen und Sichtweisen der jeweils anderen Gruppe aufzuhalsen.


    Es ist also durchaus eine Systematik im Spiel und die Fronten sind bits heute verhärtet. Aus diesem Grund finde ich schon, dass man hier den Begriffs des Mobbings berechtigt verwenden darf.


    Aber ich bin nicht hier, um mich zu rechtfertigen, sondern um etwas zu lernen, wenn ich also falsch liegen sollte, lasse ich mich sehr gerne eines besseren belehren.

  • Hallo Rita,


    ich sehe das genauso wie Du.


    Wichtig für ein Vorgehen ist in meinen Augen, dass der BR im Rahmen der Abhilfeauffordeerung, die anden Arbeitgeber gerichtet wird, sofort eine geeignete Maßnahme zu äußern, die nach Ansicht des BR als angemessen zu erachten ist.


    Es passiert oftmals, dass der Arbeitgeber zum einen die Situation im Betrieb nicht weiter aufheizen möchte und zudem auch in drastischen Fällen Kündigungen, die unter Umständen teure Prozesse nach sich ziehen könnten, tunlichst vermeiden will. Deshalb kommt es nicht selten vor, dass das Verhalten lediglich gerügt wird, in der Hoffnung, dass es damit dann ein Ende hat. Das kann durchaus einmal funktionieren; eine Garantie dafür gibt es aber sicherlich nicht.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    das haben wir noch gar nicht angedacht. Dass die Geschäftsleitung nicht sonderlich viel Interesse daran hat, sich in das Wespennest zu setzen, ist mir auch klar. Das werden wir auch wohl noch einmal überdenken müssen.


    Schönen Abend,


    Rita

  • Hallo Rita,


    tja ... wer hat das schon gerne. Fakt ist aber nun einmal: Der Arbeitgeber ist Träger der Personalhoheit im Unternehmen und aufgrund dessen hat er sich darum zu kümmern. Dabei hat er diese Pflicht auch durchaus ernst zu nehmen. Aus § 618 ergibt sich beispielsweise die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass gesundheitsbeeinträchtigende Faktoren wenn möglich aus dem Arbeitsumfeld beseitigt werden. Wenn die Streithähne langfristig nicht in der Lage sind, miteinander auskzukommen, kann z.B. eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder Abteilung die Lösung sein. Mit dem Thema ist wahrlich nicht zu spaßen, denn unter Berücksichtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sind auch Kündigungen nicht auszuschließen.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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