Was beachten bei Umzug in Großraumbüro?

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  • Hallo ihr Lieben,



    bei uns ist zur Mitte nächsten Jahres geplant, unsere bisherigen, beschaulichen Einzelbüros durch ein Großraum-Büro zu ersetzen, sprich: ein Umzug wird anstehen. Finden wir alle nicht so super, aber da können wir wohl grundsätzlich nichts machen (oder haben wir auch da ein Mitbestimmungsrecht?)
    Was mich jetzt interessieren würde, wären Dinge, die wir unbedingt beachten sollten, auf deren Einhaltung wir achten sollten und derartiges. Das Objekt steht schon fest, aber bzgl so mancher Einzelheiten gibt es bestimmt Beachtenswertes.


    Wäre ganz klasse, wenn ihr mir auch hier wieder mit ein paar Ideen helfen könntet!


    Liebe Grüße,
    Hanna

  • Hallo BJ,
    naja, ist dieselbe Stadt, aber es soll in ein Gewerbegebiet gehen, das so ca. 7 kilometer von unserem jetzigen Bürokomplex entfernt liegt.


    Hanna


    Hallo Hanna,
    bei 7 km würde ich erst einmal behaupten, hier liegt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor (Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen). Ob die Rechtsprechung aus dem Jahr 1982 noch bestand hat (BAG, Beschluss v. 17.8.1982, 1 ABR 40/80), wo eine geringe Anforderung an die Distanz der Verlegung gestellt wurde ( 4,3 km) kann der AG ja widerlegen.
    Hier sollte auch geprüft werden ob die nötige Verkehranbindung sowie Parkmöglichkeiten vorhanden sind.
    Desweiteren sollte der Arbeitsschutzausschuss miteinbezogen werden und eine
    Gefährdungsbeurteilung erstellt. Sowohl Komplexität als auch Bedeutung der künstlichen Beleuchtung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen werden häufig unterschätzt, hier sollte bei der Planung auf die gesetzlichen Vorgaben geachtet werden. Ebenso bei Schallschutz, Mobilar usw.
    Sollten noch spezielle Fragen auftauchen, kannst Du Dich gerne melden.
    Gruß bj

  • Hallo,


    bei Bedarf sollte man sich ebenfalls Gedanken über eine behindertengerechte Ausstattung machen. Sind die Verhältnisse gleich oder muss ggf. nachgebessert werden ? Bzgl. der allgemeinen Anforderungen kann sodann auch einmal ein Blick in die Arbeitsstättenverordnung nicht schaden. Hier kann sich durchaus interessantes in Bezug auf mögliche Pausenraumnutzungen etc. ergeben; gerade bei Großraumbüros kann es ja schnell einmal dazu kommen, dass die Räumlichkeiten nicht mehr in der Weise genutzt werden, wie es vorher einmal der Fall war.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    als ich den Hinweis auf die Beleuchtung gelesen habe, ich mir sofort mal was durch den Kopf gegangen. Ich habe letztens die Werbung eines Lichtberaters gesehen, der unter anderem auch damit geworben hat, Beleuchtung für Büros zu optimieren. Das ist kein Wunderheiler, sondern wirklich ein Dipl. Ing. der sich auf die Bedürfnisse, die das menschliche Auge an das Licht hat, spezialisiert hat.


    Wusste ich auch nicht, dass es so etwas gibt; aber das Thema scheint in der heutigen Zeit immer ernster genommen zu werden.

  • Hallo,


    was bei einem Umzug auch immer wieder einmal neu disutiert werden müsste; könnte ist das Thema Nichtraucherschutz. Inwieweit es dabei jedoch tatsächlich zu Problem kommt, ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Sofern eine BV zu diesem Thema bereits erstellt worden ist, kann man sich diese evtl. vorknöpfen und an die Besonderheiten des neuen Arbeitsumfelds anpassen, sofern Handlungsbedarf gesehen wird.


    Gruß,


    Sascha

  • Hallo euch allen!


    Das ist ja super, wie hilfsbereit ihr wieder seid, ganz lieben Dank!
    Sascha: Zum Nichtraucherschutz gibt es in der Tat schon eine BV bei uns, im Grunde gehen wir davon aus, dass wir die so übernehmen werden.
    BJ: Das sind alles total tolle Hinweise, vielen Dank dafür und für das Hilfeangebot, es kann gut sein, dass ich darauf zurückkommen werde!
    Euch allen noch einmal ganz lieben Dank :thumbup:
    und ein schönes Wochenende,


    Hanna

  • Hallo Carsten,


    kleiner Nachtrag von meiner Seite aus: Laut Arbeitsstättenverordnung muss die Beleuchtung 300 Luc bringen.. Diesbezüglich brauchst Du eigentlich keinen Lichtberater oder sonst dergleichen. Du kannst Dich auch an die zustände Berufsgenossenschaft wenden. Ich habe mir sagen lassen, dass man dort auch eine kostenlose Messung der Lichtwerte in Aufttrag geben kann. Ist ja ganz in deren Sinne, dass die Sehorgane der Versicherten keinen Schaden nehmen.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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