Hallo!
Ich habe gehört das JAV-ler einen Anspruch auf Übernahme haben, es sei denn, der Arbeitgeber widerspricht dem. Das finde ich komisch, weil dann ist das doch kein richtiger Anspruch, oder doch?
Wäre hammer, wenn ihr mir da was drüber sagen könntet!
Schönen Tag!
Gerdi