Hallo,
hier auch einmal ein Urteil, welches zeigt, dass der Ausspruch von Beleidigungen; auch in geschäftsschädigender Weise der Kundschaft gegenüber noch nicht zur sofortigen Kündigung berechtigt.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,724300,00.html
Viel Spaß bei der Lektüre,
Lorenz