"Arschloch" ist kein Kündigungsgrund

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  • Hallo ,


    ich finde das Urteil nicht schlecht. Die LKW-Fahrer stehen echt unter einem beträchtlichen Termindruck, der nicht aber auch durch die Kundschaft erzeugt wird. Das sollte, wenn es lediglich einmal vorkommt, verzeihlich sein, wobei ich diese Wortwahl damit nicht gutheißen möchte .


    Schönen Gruß,


    Carsten

  • Moin,
    auch bei diesem Urteil sollte man bedenken, dass es sich wie immer um einen Einzelfall handelt und es nicht grundsätzlich anwendbar ist. Es kommt auf die Branche und den Umgangston untereinander an.
    Würde dieses A.....wort von einem Kassierer einer Bank an den Abteilungsleiter gerichtet werden, würde einer Kündigung entsprochen.
    Gruß bj

  • Hallo und guten Abend!
    Während es definitiv stimmt, dass der jeweilige Einzelfall konkret zu betrachten ist, gibt es Ausdrücke, bei denen ich sagen würde, dass die Grenze des Tolerablen so ziemlich immer überschritten ist und in dem o.g. Fall hätte ich persönlich anders entschieden...


    Grüße,
    Jörn.

  • Hallo,


    über das Urteil bin ich auch ein wenig verwundert ; kurios ist es allemal. Beleidigungen haben in der Tat sehr viel mit dem Einzelfall zu tun. Insb kommt es immer auf die Gepflogenheiten der jeweiligen gesellschaftlichen Kreise an und auf die Person, die man konkret vor sich hat.


    Solche Äußerungen können auch weiterhin fatal ins Auge gehen. Beschimpft man einen Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßénverkehr derart wüst, werden schnell einmal ein paar hundert Euro Schmerzengeld fällig !


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,



    das ist ganz klar. Näher konkretisiert wird die Problematik ja zumeist in den §§ 185 ff. StGB. Festgeschriebene Grundsätez gibt es in diesem Bereich einfach nicht. Da hier stets eine Wertung vorgenommen werden muss und die Geschmäcker der Menschheit ja bekanntlich auch verschieden sind, steht hier auch immer eine gewisse Wagnis zur Debatte . Ich könnte mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt einen Schriftsatz unterzeichnen würde, in dem einem AN garantiert wird, dass die Verwendung eines Begriffes rechtlich zulässig sei und von daher keinerlei juristische Konsequenzen bei der Benutzung dieses Begriffes möglich sind.


    Es ging mir bei der Erstellung dieses Threads nicht darum, dieses Urteil als Grundatz für eine Folgeanwednung anzusehen. Ich fand die Entscheidung nur recht kurios.



    In diesem Sinne,


    Lorenz

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