Ausbildungsvertrag: Einwilligung der Eltern ?

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  • Hallo,


    es geht um einen Bekannten, der seinen Ausbildungsvertrag selber unterschreiben will, weil er Stress mit seinen Eltern hat. Er ist 16 Jahre alt. Kann er das einfach so machen ? Er meint, dass das geht, das sei in § 113 BGB so festgesetzt worden .


    Weiß jemand ob das wirlich stimmt ?


    Bis die Tage,


    Till

  • Hallo Till,
    der § 113 BGB besagt, er könnte, wenn er die Ermächtigung seiner Eltern hätte. Das heißt; Ein
    Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe
    der §§ 107 bis 113 BGB in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (§ 106
    BGB). Es bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich
    einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung, dh der vorherigen
    Zustimmung (§ 183 Satz 1 BGB), des gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB).
    Schließt ein minderjähriger ArbN einen Arbeitsvertrag ohne die
    erforderliche Einwilligung, hängt die Wirksamkeit dieses
    Arbeitsvertrages nach § 108 Abs 1 BGB von der Genehmigung, dh der
    nachträglichen Zustimmung (§ 184 Abs 1 BGB), des gesetzlichen
    Vertreters ab.





    Gruß bj

  • Hallo Till,


    es ist so, wie blackjack es schreibt. Dein Bekannter hatte aber nicht so ganz unrecht. Es gab/gibt eine Meinungsgruppe in der arbeitsrechtlichen Literatur. Nach deren Meinung hätte die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nicht der Zustimmung der Eltern bedurft; und zwar bedingt durch eine Anwendung des § 113 BGB.


    Damit konnte man sich indes nicht durchsetzen. Herrschend und auch in der Praxis üblich ist, dass die Eltern dem Rechtsgeschäft, hier dem Arbeitsvertrag zustimmen müssen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Das hat jetzt nichts mit der eigentlichen Frage zu tun, aber wieso sollten denn die Eltern dem Ausbildungsvertrag nicht zustimmen? Ich frage deshalb, weil ich meine, mich erinnern zu können, dass es IM NOTFALL auch die Möglichkeit gibt, beim Familiengericht die Zustimmung zu dem Ausbildungsvertragsabschluss einzuklagen....


    Niko

  • Hallo,


    vielen Dank für Eure kompetenten Antworten.


    Na ja, er hat halt Stress mit seinen Eltern. Er ist froh, dass er jetzt schon für 2011 eine Ausbildungsstelle sicher haben könnte. Seine Eltern meinen aber, dass der Betrieb nicht gut sei. Er soll weiter suchen und mehrere Angebote einholen, weil sie denken, dass er auch noch anderswo Zusagen bekommen kann, wenn er sich nur ein wenig mehr anstrengen würde und Bewerbungen verschickt. Um ihn unter Druck zu setzen, haben sie gesagt, dass sie den Vertrag jetzt noch nicht unterschreiben, erst später vielleicht. Er will den Vertrag aber schon jetzt unter Dach und Fach bringen - daher die Frage.


    Besten Dank nochmal,


    Till

  • Hallo,


    letztendlich würde, sofern die Eltern sich dauerhaft weigern würden , den Vertrag zu unterschreiben, das Vormundschaftsgericht entscheiden. Dazu wäre indes erforderlich , dass Dein Bekannter einen Betreuer erhält. Einzuleiten wäre dieses Verfahren über das örtlich zuständige Jugendamt. Voraussetzung für ein Einscxhreiten wäre, dass die Eltern eine ihnen im Rahmen der elterlichen Sorge zustehende Fürsorgepflicht verletzt hätten - . Diesen Schritt sollte man sich jeoch sehr genau überlegen, da dies auf persönlicher Ebene mit Sicherheit einen Riesenstress auslösen wird. Vielleicht liegen die Eltern auch gar nicht so falsch mit der Annahme, dass der Ausbildungsbetrieb nicht wirklich taugt . Es ist generell strategisch nicht unklug, erst einmal mehrere Angebote einzuholen, bevor man sich sodann für eines entscheidet.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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