Anreise erst am 1 Seminartag

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  • Hallo


    Ich arbeite als Vollzeitler in einem Betrieb der 7 Tage die Woche geöffnet ist, also auch Samstags und Sonntags. Die Tage die ich in einer Woche arbeiten ändern sich von Woche zu Woche.


    Die Anmeldung zur Seminaren machen wir nicht selber, sondern es läuft über die Zentrale.
    Wir dürfen nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen.


    Nun habe ich gerade gesehen das ich zu meinem nächsten Seminar erst am 1. Seminartag anreisen soll.


    Folgende Fakten:
    Seminar beginnt am 11.10. um 09 Uhr
    Seminarort: Fulda
    Abfahrtshaltestelle /-ort: Hospitalstr., Tönisvorst


    Dies würde nun für mich bedeuten:
    1. Ich fahre um 05:55 Uhr mit der ersten Möglichkeit los und komme ca. 1 1/4 Stunden nach Seminarbeginn im Hotel an
    2. Ich fahre um 20.42 Uhr mit der letzten Möglichkeit einen Tag eher los, bin um ca. 2 Uhr im Hotel und kann mich dann 7 Stunden in der Lobby aufhalten
    3. Ich fahre um 03:50 Uhr mit dem Taxi zum Bahnhof und komme gegen 08:55 Uhr im Hotel an.


    Ich finde all diese Ideen doch ziemlich unzumutbar. Oder?


    Desweiteren komme ich mit der Hinfahrt und dem Seminar ja jedesmal auf über 10 Stunden Arbeitszeit und das ist doch nach dem ArbZG verboten. Oder?


    Wie schreibe ich dem AG also am Besten das ich die Anmeldung mit "Ab Vorabend" gebucht haben möchte?


    Gruß
    Dirk

  • Hallo,


    was ich nicht so recht verstehe ist, warum Du alleine auf der Sache sitzen bleibst ? Ist keiner aus dem BR bereit, Dich dabei zu unterstützen ? Das fände ich echt sehr schade.


    Was ich gleich weiter unten schreibe, gilt lediglich dann, wenn der Betrieb nicht sowieso schon eine Reiserichtlinie hat. Da sollte noch einmal hinterfragt werden, ob es eine solche gibt. Es ist ja schon recht eigenartig, wenn eine Regelung dahingehend besteht, dass ledilglich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden sollen > das müsste doch irgendwo dann schon einmal wer geregelt haben, oder nicht ?


    Wenn keine Regelung diesbzeüglich besteht, gilt folgendes:


    Im Fitting-Kommentar wird im Rahmen von § 37 II BetrVG ein Anspruch auf Arbeitszeitbefreiung bei erforderlichen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit zugunsten des Reisenden angenommen. So soll gewährleistet sein, dass man zum einen in angemessener Weise und zum anderen zu angemessener Zeit am Reiseziel eintrifft. Vom GRundsatz her wird dort erst einmal davon ausgegangen, dass man die Reise im Rahmen der normalen Arbeitszeit vornimmt; man also so rechtzeitig vornimmt, dass man zur gewohnten Feierabendzeit quasi im Hotel eincheckt.


    Anders sieht es aus, wenn betriebsbedingte Gründe dagegen sprechen. Dann ist es zumutbar, dass die Reise außerhalb der Arbeitszeit vorgenommen wird; dafür soll sodann aber auch im Nachhinein ein Freizeitausgleich für die aufgeopferte Zeit gewährt werden.


    Sollte es also so sein, dass Dein AG am Vortag nicht auf Dich verzichten kann, dann müsstest Du Dich mit diesen drei Varianten auseinandersetzen. Wenn dem nicht der Fall sein sollte, machst Du an Deiner Arbeitsstelle früher Feierabend und fährst entsprechend los. Eine andere Variante wäre, da Du ja in Deiner Arbeitszeitgestaltung recht flexibel sein musst, dass Du am Vortag generell nicht eingeteilt wirst, zum Seminarort in aller Ruhe fährst und dann im Rahmen der Schichtplanung der darauffolgenden Tage diese Zeit zu Deinen Gunsten verrechnest.


    Zu den Varinaten 1-3 > Vorsichtlg wäre ich beim Taxi > dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel und die Kosten dürften auch nicht gerade gering sein. In diesem Fall würde sich die Zentrale sicherlich wehren, wenn es um die Erstattung gehen würde, da in diesem Falle die Variante des Mietwagens sicherlich kostengünstiger gewesen wäre. Aus diesem Grund würde ich die Zugreise wählen und auch bei der Zeitplanung diese Werte für den Fahrtzeitaufwand angeben.


    Davon einmal abgesehen würde ich diese Diskussion nicht allein führen. Wenn man schon die Reiseregelung der Zentrale überlässt, können Deine BR-Kollegen Dich zumindest dabei unterstützen, dass bei diesem Modell auch erträgliche Reisezeiten zustande kommen. Es bringt ja nichts, serst einmal 1 1/2 Stunden des Seminars zu verpassen. Dann besteht immer die Gefahr, dass man den Anschlusss nicht schafft und den ganzen Tag gar nichts mehr versteht. In einem solchen Fall hätte man dann gar nicht erst losfahren brauchen . Bei der Variante mit den paar Stunden Schlaf sieht das ähnlich aus. Es ist nie verkehrt, wenn man frisch und ausgeschlafen zum Seminar erscheint; desto mehr versteht man auch auf Anhieb und es bleibt auch wesentlich mehr hängen als wenn man permanent gegen die unverschhuldete Müdigkeit ankämpfen muss.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,


    es muss ja nicht unbedingt eine Reiserichtlinie bestehen, nur weil irgendwann einmal die Ansage gemacht worden ist, dass nur öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden sollen. Das kann ja auch sonstwer einfach einmal so geäußert haben .


    Aber nachgehakt werden sollte da trotzdem einmal, sofern, die Zeit das zulassen sollte.

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