Wahlrecht trotz Kündigung?

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  • Hallo,
    bei uns im Betrieb soll es in Bälde eine JAV geben, die gewählt werden soll. Eigentlich läuft soweit alles prima, aber wir sind uns bei einem eigentlich Wahlberechtigten nicht ganz sicher, denn er befindet sich zu dem angesetzten Zeitraum der Wahl bereits in der Kündigungszeit.
    Darf er trotzdem wählen, obwohl in das Ergebnis nicht tangieren wird?


    Liebe Grüße,
    Hanna

  • Hallo,
    bei uns im Betrieb soll es in Bälde eine JAV geben, die gewählt werden soll. Eigentlich läuft soweit alles prima, aber wir sind uns bei einem eigentlich Wahlberechtigten nicht ganz sicher, denn er befindet sich zu dem angesetzten Zeitraum der Wahl bereits in der Kündigungszeit.
    Darf er trotzdem wählen, obwohl in das Ergebnis nicht tangieren wird?


    Liebe Grüße,
    Hanna


    Hallo Hanna,


    gekündigte Arbeitnehmer können während des Laufs der Kündigungsfrist auch dann an der Wahl teilnehmen, wenn sie von der Arbeit freigestellt sind. Nach Ablauf der Kündigungsfrist oder nach einer außerordentlichen Kündigung haben die Arbeitnehmer hingegen nur noch das Wahlrecht, wenn sie aufgrund des Weiterbeschäftigungsanspruchs vom Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden (BAG AP Nr. 6 zu § 8 BetrVG 1972, ausdrücklich auch BAG, Beschluss v. 10.11.2004, 7 ABR 12/04. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage allein vermag die Wahlberechtigung nicht zu schaffen.


    Befindet sich der Kollege noch in der Ausbildung?


    Gruß bj

  • Hallo BJ,
    Danke für deine Antwort!
    Nein, die Ausbildungszeit hat er hinter sich. Er hat auch von sich aus gekündigt, und zwar nur, weil er aus privaten Gründen in eine andere Stadt (anderes Bundesland) ziehen wird.
    Die Kündigungszeit wird -wenn alles läuft, wie geplant- noch nicht abgelaufen sein, also darf er wohl mitwählen.


    Dankeschön und ganz liebe Grüße!
    Hanna

  • Hallo,


    ich finde es gut, dass man obgleich der Kündigung nicht gleich wieder ein Außenstehender behandelt wird. Das ist ja längst nicht in allen Bereichen so :S


    Schönen Gruß,


    Carsten

  • Hallo RIKO,


    da hast Du selbstverständlich recht. Andererseits ist das die logische Konsequenz daraus, dass das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht. Damit ist man also noch AN und warum sollte man dann nicht mitbestimmen dürfen ? .



    Gruß,


    Sascha

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