Hallo,
bei uns ergab sich kürzlich folgendes Problem.
Ich bin stv. Vorsitzender und musste wegen Urlaubs des Vorsitzenden erstmals die Sitzung leiten. Neben dem Vors. fehlten noch zwei weitere Mitglieder. Eines hatte meiner Einladung wegen Verhinderung eine Absage erteilt und das andere war gemäß Kalender im E-Mail-Programm (über das auch die Einladung erfolgt) abwesend.
Es waren also drei Ersatzmitglieder zu laden, von denen eines unentschuldigt nicht erschien. Unser Neunergremium würde also die Sitzung zu acht bestreiten müssen. Plötzlich stand der im E-Mail-Programm als abwesend Eingetragene im Rahmen und fragte, warum er nicht eingeladen sei. Auf meine Erklärung hin stelte sich heraus, dass er urspünglich abwesend sein sollte, der auswärtige Termin aber geplatzt sei.
Nun stellte sich die Frage, ob der Kollege hätte bleiben dürfen und/oder müssen, um korrekte Beschlüsse zu fassen.
Einige Mitglieder meinten, er könne uns doch gut auf neun auffüllen, da ja das eine (das erste!) Ersatzmitglied nicht erschienen sei. Andere meinten, er müsse bleiben und das dritte Ersatzmitglied müsse wieder gehen. Letztlich habe ich ihn selbst - einvernehmlich - weggeschickt und die Sitzung nur mit den acht ordnungsgemäß geladenen Mitgliedern bestritten. Die Entscheidung beruhte aber mehr auf Intuition denn auf Wissen. Die beiden anderen Lösungen wären für mich auch denkbar.
Aber wie ist es nun richtig?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Lieben Gruß
Heinz