BR-Mitglied irrtümlich nicht geladen: Was nun?

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  • Hallo,


    bei uns ergab sich kürzlich folgendes Problem.


    Ich bin stv. Vorsitzender und musste wegen Urlaubs des Vorsitzenden erstmals die Sitzung leiten. Neben dem Vors. fehlten noch zwei weitere Mitglieder. Eines hatte meiner Einladung wegen Verhinderung eine Absage erteilt und das andere war gemäß Kalender im E-Mail-Programm (über das auch die Einladung erfolgt) abwesend.


    Es waren also drei Ersatzmitglieder zu laden, von denen eines unentschuldigt nicht erschien. Unser Neunergremium würde also die Sitzung zu acht bestreiten müssen. Plötzlich stand der im E-Mail-Programm als abwesend Eingetragene im Rahmen und fragte, warum er nicht eingeladen sei. Auf meine Erklärung hin stelte sich heraus, dass er urspünglich abwesend sein sollte, der auswärtige Termin aber geplatzt sei.


    Nun stellte sich die Frage, ob der Kollege hätte bleiben dürfen und/oder müssen, um korrekte Beschlüsse zu fassen.


    Einige Mitglieder meinten, er könne uns doch gut auf neun auffüllen, da ja das eine (das erste!) Ersatzmitglied nicht erschienen sei. Andere meinten, er müsse bleiben und das dritte Ersatzmitglied müsse wieder gehen. Letztlich habe ich ihn selbst - einvernehmlich - weggeschickt und die Sitzung nur mit den acht ordnungsgemäß geladenen Mitgliedern bestritten. Die Entscheidung beruhte aber mehr auf Intuition denn auf Wissen. Die beiden anderen Lösungen wären für mich auch denkbar.


    Aber wie ist es nun richtig?


    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.


    Lieben Gruß
    Heinz


  • Hallo Heinz,


    grundsätzlich sind die EBRM bei Verhinderung der BRM zu laden. Auch wenn im e-mail Programm abwesend vermerkt ist. Denn die Entscheidung ob das abwesende EBRM dennoch an der Sitzung teilnehmen möchte, obliegt ihm ganz allein. Bei Nichtladung wären gefasste Beschlüsse nicht rechtskräftig.


    Gruß bj

  • Hallo blackjack,


    möglicherweise habe ich mich unglücklich ausgedrückt: Die Person, die wegen vermeintlicher Abwesenheit nicht geladen wurde, ist ein Stammmitglied, kein Ersatzmitglied.


    Auch verwirrt mich das mit der freien Entscheidung. Ich nahm bisher an, egal ob Stamm- oder Ersatzmitglied, wenn ich geladen bin, dann gibt es nur zwei Fälle: Entweder ich bin verhindert, dann KANN ich nicht kommen, habe also keine Entscheidungsmöglichkeit. Oder ich bin nicht verhindert, dann MUSS ich zur Sitzung, ansonsten verletzte ich meine Pflichten als BRM. Eine Wahlfreiheit der Teilnahme sehe ich in beiden Fällen also nicht. Sehe ich das falsch?


    Lieben Gruß
    Heinz


  • Hallo Heinz,


    Teilnahme ist grundsätzlich Pflicht. Nur wenn im e-mail Programm abwesend steht, heißt es ja noch nicht das eine Verhinderung vorliegt. Aus diesem Grund muß trotzdem geladen werden. Hier muß der Kollege entscheiden ob nur abwesend beim Kunden und er könnte trotzdem teilnehmen oder Urlaub, was eine Verhinderung wäre.


    Gruß bj


    Ansonsten stimme ich Dir zu.

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