Hallo,
bisher hat mein AG auf Nachfrage mir (SBV) die Infos gegeben (mit und ohne GdB). Der BR wurde bisher überhaupt nicht informiert. Ein BEM (es finden eben Gespräche zwischen AG und MA statt) ist bei uns derzeit nicht vorhanden.
Jetzt bekam ich folgende Antwort:
ZitatWir haben in § 84, Abs. 2 SGB IX Folgendes gefunden: Der Arbeitgeber hat nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX mit Zustimmung der betroffenen Person den Betriebs- oder Personalrat bereits dann zu unterrichten, sobald der Beschäftigte- länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig krank ist.
Nur soweit der Arbeitnehmer schwerbehindert ist, gilt eine Besonderheit: Der Arbeitgeber hat dann nicht nur mit dem Betriebsrat, sondern "außerdem mit der SBV" die Möglichkeit zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt sowie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Sollte also ein schwerbehinderter Mitarbeiter zukünftig wünschen, dass die SBV informiert wird, werden wir das selbstverständlich tun. Über die Mitarbeiter die nicht schwerbehindert sind werden wir, sofern vom Mitarbeiter gewünscht, den BR informieren.
Wie kann ich argumentieren, dass diese Information nicht von der Zustimmung des Mitarbeiters abhängig ist? Oder gibt es hier keinen Ansatz? Vielen Dank.