Haben den AG schon angeschrieben, soll uns alles darlegen welche Aufgaben Sie erfüllen.
Ob Sie einstellen und kündigen dürfen, ob sie Prokura haben, Einkommen so hoch wie andere lt. Angestellte, auch den Verweis SGB haben wir nicht vergessen. Weiterhin Zuordnung der Leitungsebene.
Wenn uns die Erklärung des AG nicht reicht evtl. Feststellungsklage einreichen (Statusklage)?
MfG
Allando
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