Verbindlichkeit von ärztlichen Attesten

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  • Hallo liebes Forum,
    folgender Sachverhalt: ein MA, der teilweise für Tages- teils für Nachtschichten eingeteilt wird, hat sich an uns gewendet, denn der AG möchte keine Rücksicht auf ein ihm vom Hausarzt ausgestelltes Attest nicht berücksichtigen. Zu der genauen Erkrankung möchte ich hier aus Datenschutzgründen nichts ausführen (bin mir halt nicht sicher, ob das erlaubt ist und ich glaube, das ist auch nicht so richtig wichtig), aber im Endeffekt hat der Arzt ihm bestätigt, dass er nur noch tagsüber einsetzbar ist. Personalleitung/AG sagen aber, dass auf seine Hilfe bei den Nachtschichten nicht verzichtet werden kann und haben ihn weiter dafür eingeteilt.
    Können wir dem Kollegen irgendwie helfen?

  • Hallo liebes Forum,
    folgender Sachverhalt: ein MA, der teilweise für Tages- teils für Nachtschichten eingeteilt wird, hat sich an uns gewendet, denn der AG möchte keine Rücksicht auf ein ihm vom Hausarzt ausgestelltes Attest nicht berücksichtigen. Zu der genauen Erkrankung möchte ich hier aus Datenschutzgründen nichts ausführen (bin mir halt nicht sicher, ob das erlaubt ist und ich glaube, das ist auch nicht so richtig wichtig), aber im Endeffekt hat der Arzt ihm bestätigt, dass er nur noch tagsüber einsetzbar ist. Personalleitung/AG sagen aber, dass auf seine Hilfe bei den Nachtschichten nicht verzichtet werden kann und haben ihn weiter dafür eingeteilt.
    Können wir dem Kollegen irgendwie helfen?


    C.Reinhardt,


    eine einfache Bestätigung (Attest) durch den Hausarzt, ohne detaillierte Begründung, dürfte erstmal keinen Beweiswert haben den Kollegen von der Nachtschicht zu befreien.


    Mit solchen Attesten sollte man vorsichtig sein, diese können sich durchaus für den Kollegen nachteilig auswirken. Denn sollte der AG keinen geeigneten Tagesarbeitsplatz haben, wären die Folgen fatal.


    Gruß bj

  • Hallo C.Reinhardt,


    bei solchen Attesten kommt es auch immer ganz erheblich auf die exakte Formulierung an: Steht darin, dass es nicht möglich ist, den AN zu dieser oder jener Tätigkeit einzusetzen, dann geht davon möglicherweise eine Verbindlichkeit aus, handelt es sich allerdings um eine -u.U. mehrdeutig auslegbare- Empfehlung, dann kann der MA nicht viel machen, wenn dieser nicht nachgekommen wird...


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo,


    ferner sollte aus dem Attest auch hervorgehen, welche Art von Tätigkeiten nicht mehr verrichtet werden können. Es kann gut sein, dass der AN noch eingesetzt werden kann, wenngleich er nicht so hart ran muss, wie dies eigentlich gewöhnlich der Fall ist. Wie oben bereits genannt sollte man nicht zu vorschnell auf dem Attest beharren sondern sich stets vergegenwärtigen, welche Auswirkungen dieser auf die konkrete Arbeitssituation hat.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo zusammen!
    Naja, der Arzt hat's halt schon ziemlich verbindlich formuliert ("sollte aus gesundheitlichen Gründen nur tagsüber eingesetzt werden") Es geht halt darum, dass der Kollege abends unbedingt bestimmte Medikamente nehmen muss, die ihm das Arbeiten wohl nicht möglich machen.
    Ich finde es gelinde gesagt ein ziemlich starkes Stück, dass auf solche Umstände keine Rücksicht genommen wird...


    Gruß,
    Camillo

  • Hallo zusammen!
    Naja, der Arzt hat's halt schon ziemlich verbindlich formuliert ("sollte aus gesundheitlichen Gründen nur tagsüber eingesetzt werden") Das ist aber sowas von schwammig. Hier wurde weder ein Krankheitsbild bezeichnet noch eine Begründung dargelegt. Es geht halt darum, dass der Kollege abends unbedingt bestimmte Medikamente nehmen muss, die ihm das Arbeiten wohl nicht möglich machen.
    Ich finde es gelinde gesagt ein ziemlich starkes Stück, dass auf solche Umstände keine Rücksicht genommen wird...


    Gruß,
    Camillo


    Hallo Camillo,


    hier obliegt es dem AN zu beweisen, warum er keine Nachtschicht mehr fahren kann.


    Solange der AN kein ärtzliches Gutachten erbringt, woraus ersichtlich ist, welche gesundheitlichen Nachteile entstehen, sehe ich auch keinen Grund warum der AG dem Wunsch entsprechen soll.


    Gruß bj

  • Hallo BlackJack,


    genau das zu tun werde ich dem Kollegen raten. Bei der konkreten Sachlage sehe ich auch gerade keine Grund, warum der Arzt das nicht tun sollte.
    Viele Dank für die hilfreichen Beiträge euch allen und Grüße!
    Camillo

  • Hallo,


    finde ich schon sehr interessant. Wer denkt denn an so etwas, wenn man krank ist und einen Attest bekommt. Ich dachte bis eben, daß damit dann alles in Ordnung ist.


    So ein Gutachten ist doch mit Sicherheit nicht so ganz billig. Wer bezahlt das dem Arzt ? Ich , die Krankenkasse oder der AG ?

  • Hallo,


    finde ich schon sehr interessant. Wer denkt denn an so etwas, wenn man krank ist und einen Attest bekommt. Ich dachte bis eben, daß damit dann alles in Ordnung ist.


    So ein Gutachten ist doch mit Sicherheit nicht so ganz billig. Wer bezahlt das dem Arzt ? Ich , die Krankenkasse oder der AG ?


    Hallo RIKO,


    da der AG über den Krankheitsprozess des AN`s im Allgemeinen keine näheren Informationen besitzt und sich von daher kein medizinisch fundiertes Bild machen kann, würde es ausreichen, wenn der AN den behandelden Arzt von der Schweigepflicht entbindet und dieser eine Diagnose im Attest vermerkt.
    Dann hätte der Nachtarbeitnehmer ein Recht darauf, sich auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umsetzen zu lassen. Diese Fälle sind in § 6 Abs. 4 ArbZG abschließend aufgezählt. Der Anspruch besteht dann, wenn · nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder · im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder · der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
    sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen.


    Wie ich schon erwähnte, ist dies aber mit Vorsicht zu genießen, es könnte nämlich schnell zum Bummerang werden.
    Gruß bj

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