Gespräch der GL mit Vorsitzendem unter Ausschluss der anderen BRM?

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  • Guten Abend, liebe Forumskollegium! :P
    Ich habe mal wieder eine Frage, auf die es bestimmt eine ganz einfache und eindeutige Lösung gibt, aber bei uns im BR kommt keiner darauf:
    Hat unsere GL ein Recht darauf, ein Informationsaustauschgespräch (ich will das bewusst nicht als Rechenschaftsgespräch oder vergelichbares bezeichnen, wobei ich sagen muss, dass mir genau diese Begrifflichkeiten unter den Nägeln brennen) mit dem BR-Vorsitzenden allein zu verlangen? Oder, anders formuliert: Gibt es einen Anspruch darauf, dass die restlichen BRM nicht an solchen Gesprächen teilnehmen dürfen?
    Bei uns im Betrieb hat es nämlich eine solche Einladung gegeben (Freitag ist der Termin) und sowohl unser Vorsitzender, als auch wir anderen finden das ein wenig seltsam...


    LG,
    Petra

  • Hallo Petra,


    das kommt drauf an. :)


    Bei uns im BR wurde geregelt, dass wir immer zu zweit in Gespräche gehen. (Beweisgründe, konnten bisher alle nachvollziehen)


    Ich wüsste ja schon gerne, was die GL mit Informationsaustauschgespräch meint und welche Informationen sie zu erlangen hofft. Dabei steht die Gefahr, dass der/die Vorsitzende in die Ecke gedrängt wird und Sachen erzählt, die er/sie nicht erzählen wollte.


    Ich würde also noch jemanden mitnehmen.


    Ob Ihr das der GL vorher mitteilt oder nicht, hängt von Euren Gegebenheiten ab, höflich wäre es. Wenn die GL aber gelegentlich anders drauf ist, kann man auf die Info verzichten, die sehen das ja früh genug. :)


    Gruss
    Björn

  • Hallo Petra,
    genau das, was Björn gerade vorgeschlagen hat, wollte ich auch schreiben: Meines Wissens nach kann die GL vll darum bitten, dass nur der Vorsitzende zu dem Gespräch erscheint, einen Anspruch gibt es aber wohl nicht. Und gerade der Aspekt der Beweisfunktion ist ein gutes Argument für mindestens eine weitere anwesende Person...


    Gruß,
    dillan.

  • Vollkommen richtig.


    In diesem Zusammenhang tun sich sodann auch eine Menge Fragen auf: Soll dies auf alle Fragen bezogen sein ? Soll dies lediglich für einen bestimmten Teil von Fragen gelten ? Wer legt diesen Teil weiter fest und definiert ihn aus, wenn Grenzbereiche betroffen sind ? Wenn man sich darauf einigt, dass 2 BRmitglieder tielnehmen - wer soll die zweite Person sein ? Wer bestimmt, wer die zweite Person sein soll ?


    Alles in allem stellt sich dann auch noch die Gretchenfrage: Warum soll der BR, der allumfassend zur Geheimhaltung und verschwiegenheit verpflichtet ist, nicht das Anrecht darauf haben, dass allumfassend informiert wird ? Spätestens bei der Einladung zur Sitzung ist der BRvorsitzende sowieso gezwungen, offenzulegen, worum es in concreto gehen soll, denn ansonsten ist der Beschluss, der dieser Sitzung erwächst, nichtig.

  • Vollkommen richtig.


    In diesem Zusammenhang tun sich sodann auch eine Menge Fragen auf: Soll dies auf alle Fragen bezogen sein ? Soll dies lediglich für einen bestimmten Teil von Fragen gelten ? Wer legt diesen Teil weiter fest und definiert ihn aus, wenn Grenzbereiche betroffen sind ? Wenn man sich darauf einigt, dass 2 BRmitglieder tielnehmen - wer soll die zweite Person sein ? Wer bestimmt, wer die zweite Person sein soll ?


    Alles in allem stellt sich dann auch noch die Gretchenfrage: Warum soll der BR, der allumfassend zur Geheimhaltung und verschwiegenheit verpflichtet ist, nicht das Anrecht darauf haben, dass allumfassend informiert wird ? Spätestens bei der Einladung zur Sitzung ist der BRvorsitzende sowieso gezwungen, offenzulegen, worum es in concreto gehen soll, denn ansonsten ist der Beschluss, der dieser Sitzung erwächst, nichtig.


    ....genau das ist der Punkt.


    Je nach Größe des BR, können die Themen, an die einzelnen Betriebsausschüsse abgetreten werden. Denn es könnte die GL erdrücken, wenn auf einmal 15 Kollegen auftreten. In kleineren Betrieben sollten die BRM selbst entscheiden ob sie teilnehmen oder nicht.

  • Hallo euch allen!


    Wie angekündigt war Freitag besagter Termin und unser Vorsitzender ist -nach "Absprache" mit uns anderen- einfach in Begleitung eines BR-Kollegen dorthin. Nach Aussage des Kollegen (hatte bisher nur Glegenheit mit ihm zu sprechen, nicht mit dem Vorsitzenden) waren die Herren von der GL wohl sichtlich etwas verwirrt, haben dann allerdings nichts gesagt.
    Inhaltlich ging es wohl um organisatorischen Kram, der Kollege hat die Geheimnistuerei im Vorfeld dementsprechend auch nicht nachvollziehen können. Heißt aber natürlich nicht, dass nicht der eigentliche Grund nicht in der Schublade gelassen worden und/oder aufgeschoben worden ist.
    Werde mich die Tage nochmal mit dem Vorsitzenden unterhalten. Bin nämlich durchaus mal gespannt, ob er später nochmal auf das Mitbringen des Kollegen angesprochen wurde.


    LG, Petra

  • Hallo zusammen, ich denke, alles hängt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit ab. Ich habe Verständnis dafür, dass die GL nicht gleich mit kompletten BR ein Thema besprechen möchte. Der BR-Vorsitzende ist ja für die laufenden Geschäft zuständig und damit, wie heißt es so schön, "Mund und Ohr" des Betriebsrates. Und damit kann eine GL durchaus etwas an über den Vorsitzenden in das Gremium einspeisen. Die GL kann allerdings nicht erwarten, dass der BRV dann schon eine unabgestimmte Aussage macht. Ein bißchen "Vorfühlen" oder "Abstimmen" ist dann schon ein Ziel solch eines Gespräches und das halte ich durchaus für legitim. Auch wieder richtig, es solten immer zwei zu so einem Gespräch, normalerweise der Vorsitzende und sein Stellvertreter, kann man aber anders regeln.


    Wenn es natürlich weniger in Richtung "Anliegen" sondern in Richtung "Rechenschaft ablegen" oder sogar "Erzwingen von Zusagen" geht, dann hängt es von der Stärke der Personen ab, wie sie reagieren. Da ist es zu zweit sicher besser. Der Vorsitzende ist gut beraten, im Zweifelsfalle darauf hinzuweisen, dass er keine Kompetenz für irgendwelche Zusagen hat. Die GL sole ihr Anliegen so formulieren, dass man im Gremium drüber beraten kann.

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