Übernachtungskosten

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  • Hallo
    Bin ganz neu hier, also bitte nicht böse sein, wenn die Frage schon einmal aufkam. (Auf Anhieb habe ich allerdings nichts gefunden)
    Ich bin seit den Wahlen (bei uns war das im Mai) bei uns im BR und nun steht das erste Seminar an. (Nunja, das allererste war ein Inhouseseminar, da hat sich die Problematik nicht gestellt). Dass der Arbeitgeber die Hotelkosten übernehmen muss, weiß ich. Allerdings sind die Leute von der GL auf die Idee gekommen, den Höchstbetrag der Kosten für die Übernachtung festzulegen. Klar, wir können uns ein Hotel suchen, bei dem wir mit der Summe unterkommen, aber ich wollte mal ganz grundsätzlich wissen, ob die GL das einfach so machen kann.
    Wäre super, wenn jemand was dazu wüsste.
    Schönen Feierabend,
    Ronny

  • Guten Morgen,


    grundsätzlich stimme ich Peters Beitrag voll und ganz zu, allerdings bin ich mir gerade nicht so ganz sicher, ob es da im Einzelfall nicht doch Begrenzungen geben kann: Käme ich auf die Idee, mir für die Dauer eines Seminars eine Suite im Hilton zu nehmen und würde das versuchen, abzurechnen, dann könnte ich mir vorstellen, dass der AG vor Gericht mit einer Verweigerung (zumindest, was den Differenzbetrag zu einem durchschnittlichen Zimmer anbelangt) obsiegen würde.


    Gruß,
    dillan.

  • Hallo dillan,


    diesbezüglich hat der BR einen Beurteilungsspielraum. Er kann innerhalb bestimmer Grenzen selber entscheiden, wie er vorgeht. Dies gilt auch die Kostengestaltung an sich an. Die Nacht im Hilton säße nicht drin, das wäre vom Rahmen des Beurteilungsspielraumes sicherlich nicht mehr abgedeck, da unverhältnismäßig ausgeübt. Andererseits ist man auch nicht an die kostengünstigste Alternative gebunden; ,man muss also nicht in der letzten Absteige residieren. Als Maßstab bei solchen Entscheidungen ist immer die eigene Wertvorstellung hilfreicht. Was ist absolut notwendig, was ist normal und wo genau fängt es (in ungefähr) an, in Luxus auszuarten ?


    P.S.: Was der AG darüber denkt ist irrelevant. Es handelt sich wie oben schon gesagt um einen Beurteilungs - FREI- raum.



    Schönen Gruß,


    Lorenz

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