Hallo,
anlässlich der Engpässe, die die diesjährige Urlaubsplanung so mit sich bringt, hat sich in der vergangenen Woche folgende Konstruktion entwickelt: Übliche Arbeitszeit: Eine Schicht: 8 Stunden > dann wurde der Mitarbeiter für 16 Stunden nach Hause geschickt, damit die Ruhezeit gem. ArbZG eingehalten wird. Danach arbeitete diese Person sodann in zwei aufeinanderfolgenden Schichten, also 16 Stunden am Stück. Man ist der Ansicht, alles richtig gemacht zu haben. § 3 ArbZG schreibe eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vor. Daran habe man sich gehalten.
Das kann nicht sein, oder ?