Zulässigkeit von Doppelschichten

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  • Hallo,


    anlässlich der Engpässe, die die diesjährige Urlaubsplanung so mit sich bringt, hat sich in der vergangenen Woche folgende Konstruktion entwickelt: Übliche Arbeitszeit: Eine Schicht: 8 Stunden > dann wurde der Mitarbeiter für 16 Stunden nach Hause geschickt, damit die Ruhezeit gem. ArbZG eingehalten wird. Danach arbeitete diese Person sodann in zwei aufeinanderfolgenden Schichten, also 16 Stunden am Stück. Man ist der Ansicht, alles richtig gemacht zu haben. § 3 ArbZG schreibe eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vor. Daran habe man sich gehalten.


    Das kann nicht sein, oder ?

  • diese Praxis verstößt gegen § 5 ArbZG. Der Mitarbeiter darf in auch in so einem Fall nicht länger als 8 Stunden arbeiten.

    die, wenn Ausgleich innerhalb 6 Monaten, auch mal auf bis zu 10 Stunden ausgeweitet werden darf.


    Aber 16 Stunden geht gar nicht.


    Wie lange glaubt denn der AG, dass die Doppelbelastung von MA gut geht? Wie lange dauert es, bis die Kollegen krank werden, wegen der Überlastung?


    Gruss
    Björn

  • Hallo,


    da kann ich auch nur mit dem Kopf schütteln. 16 Stunden durcharbeiten, das kann einfach nicht gut sein . Das sollte auch jedem AG klar sein .
    Zusätzlich sollte man bedenken,: Wie gut/hoch wird die Arbeitsqualität, Fehlerfreiheit der Arbeit in der 15, 16 Stunde sein ? Ich meine: Als AG möchte man ja auch eine gewisse Gegenleistugn erhalten, die einem aber nach der Stundenzahl nicht mehr zumutbar ist.


    Wenn in diesen Bereichen etwas passiert, braucht sich niemand wundern; vor allem, wenn man einmal auf das Thema Arbeitsunfälle zu sprechen kommen möchte.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Puh, das ist auch verdammt gut so, diese Regelung > so eine Schicht will glaube ich mal keiner geschenkt haben , auch wenn es satte Zuschläge gibt. Danach ist man reif für die Insel. Na ja, man muss aber auch immer sehen, was für eine Arbeit das dann genau ist. Aber heftig ist das allemal

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