Hotelkosten

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  • Hallo miteinander!


    Ich weiß, eine vergleichbare Frage gab es bestimmt schon einmal hier, aber ich habe es -zumindest nicht auf Anhieb- gefunden, deshalb auf diesem Wege:
    Gibt es eine Untergrenze, die der Seminarverantaltungsort entfernt sein muss, um möglicherweise entstehende Hotelkosten vom AG übernehmen zu lassen?


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo Jörn!


    Eine Pauschalantwort auf deine Frage gibt es nicht. Ich erinnere mich dunkel, mal in einem Urteil gelesen zu haben, dass bereits 50km Entfernung zwischen dem Seminar- und dem Betriebsstandort ausreichen können, um einen Anspruch auf die Hotelkostenübernahme zu haben, aber im selben Urteil stand auch, dass der Einzelfall maßgeblich sei.


    Grüße,
    dillan.

  • Stimmt genau. In diesem Bereich kommt es sehr auf den konkreten Fall an.


    Zuallererst solltest Du Dich auf die Suche nach dem Vorhandensein einer betrieblichen Reisekostenregelung machen. Diese Regelung gilt sodann nicht nur für die Reisentätigkeiten der Arbeitnehmer sondern auch bzgl. des BR im Rahmen der Tätigkeiten, die ihm in Verbindung mit seiner betriebsratlichen T'ätigkeit entstehen.


    ( BAG 28.3.07 -7ARBR 33/06)


    Wenn dem nicht der Fall ist, oder KOsten enstehen, die das BRMitglied nicht beeinflussen kann, bspw deshalb, weil man gezwungenermaßen auf den jeweiligen Seminarort angewiesen ist, gilt dies aber nicht.


    Vielleicht gibt es ja ein solches Regelwekr bei Euch ;)


    Schönen Gruß,


    Lorenz


  • Hallo miteinander!


    Ich weiß, eine vergleichbare Frage gab es bestimmt schon einmal hier, aber ich habe es -zumindest nicht auf Anhieb- gefunden, deshalb auf diesem Wege:
    Gibt es eine Untergrenze, die der Seminarverantaltungsort entfernt sein muss, um möglicherweise entstehende Hotelkosten vom AG übernehmen zu lassen?


    Grüße,
    Jörn


    Hallo Jörn,


    folgendes könnte Dir weiterhelfen.


    BAG vom 07.06.1984 - 6 ABR 66/81
    Auch wenn das an einer Schulung in ... teilnehmende BR-Mitglied etwa 5 km von der Tagungsstätte entfernt wohnt, kann es Übernachtungs- und Verpflegungsgeld beanspruchen.

    Gruß bj

  • Hallo,


    das stimmt. Andererseits muss man in diesem Zusammenhang abklären, ob der Anspruch zu 100% besteht. Nach BAG vom
    28.02.1990, 7 ABR 5/89). ist eine Saldierung geboten, wenn auf der einen Seite Aufwendungen geleistet worden sind, die zu Ersparnissen zugunsten des Betriebsratsmitglieder auf der anderen Seite geführt haben . Als Begründung dafür wird angeführt, dass die Tätigkeit im BR eine ehrenamtliche Tätigkeit darstelle und das sog. Begünstigungsverbot des § 78 I BetrVG dazu führe, dass die KOsten nicht einbehalten werden dürfen. Dies soll aber nicht gelten, wenn das Seminar sowieso mit einem Pauschalpreis abgerechnet wird, da man dadurch ja letztlich nicht gespart hat. In den anderen Fällen ist jeweils relevant, wie genau sich diese Kosten tatsächlich herausrechnen lassen und wieviel AUfwand damit verbunden ist.

  • Hallo Stelko,


    das ist richtig. Zumeist wird aber gesagt, dass man die Kosten nicht sauber herausrechnen kann. Da es sich bei den ersparten Aufwednunegn zumeist um Verpflegungskosten handelt, die sodann noch einmal um 80% eingekürzt werden müssen, kann ich persönlich nicht nachvollziehen, wenn aus diesem Grund so viel Aufwand betrieben wird.


    Das BAG tendiert in die gleiche Richtugn und verwehrt den Anspruch wenn nicht sauber herausgerechnet werden kann, was denn nun genau erspart gewesen sein soll.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo Jost,


    ich finde die Rechtsprechung dazu auch durchaus angemessen. Letztlich wird dann mehr Aufwand auf die Errechnung dieses kleinen Satzes verwendet. Das macht ab eine bestimmten Ebene wirklich keinen Sinn mher und wäre in meinen Augen bloße Förmellei.


    Schönen Gruß,


    Carsten

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