BR-Mitglied wird von AG an Teilnahme gehindert

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  • Schönen Tag


    Folgende Frage: Darf der BR, wenn es regelmäßig passiert, dass der AG das reguläre BR-Mitglied dadurch an der Teilnahme an der BR-Sitzung hindert, indem er ihm eine spezielle Aufgabe gibt, (die unbedingt zu der Zeit erfüllt werden muss :huh: ), Ersatzmitglieder immer an den Sitzungen teinehmen lassen? Wir würden das gerne tun, weil es für die Ersatzmitglieder schon ziemlich nervig ist, sich immer über den Verlauf der letzten Sitzung(en) erkundigen zu müssen...


    Karsten

  • Hallo Karsten,


    wenn der MA in der Firma anwesend ist, ist er nicht verhindert. Die Anwesenheit eines Ersatzmitgliedes für diesen Kollegen hebt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung auf.


    Der AG behindert aber die BR-Arbeit, ich würde mal mit § 78 BetrVG winken.


    Der MA ist für die BR-Tätigkeit freizustellen, also auch für die Sitzung. Was passiert denn, wenn der MA trotzdem zur Sitzung kommt?


    Gruss
    Björn

  • Hallo Björn.


    Bisher war es immer so (naja, nicht immer, aber immerhin bereits drei mal), dass der MA die gesamte Zeit der Sitzung eingespannt war. Der AG hat natürlich immer darauf bestanden, dass das ganz dringende und entsprechend nicht aufschiebbare Aufgaben wären. Ob das stimmt, weiß ich nicht.
    Man muss aber dazu sagen, dass unser Chef eigentlich ganz fair ist und ich will ihm auch nicht direkt eine Behinderung der BR-Arbeit unterstellen.
    mich würde halt interessieren, ob es okay ist, wenn die Ersatzmitglieder einfach generell an den Sitzungen teilnehmen (soweit ihnen das schichttechnisch möglich ist), damit sie einfach genau so viel wissen wie der MA...


    Karsten

  • Hallo Karsten,


    an der BR Sitzung darf nur teilnehmen, wer ordnungsgemäß geladen ist. Jede Person mehr hebt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung auf und macht die Beschlüsse unwirksam. Ersatzmitglieder einfach so einzuladen geht also nicht.


    Ihr müsst dem AG ja auch nicht gleich mit Behinderung kommen, aber der betroffene MA sollte dem Chef beim nächsten Mal, dass er zur Sitzung eine "wichtige" Aufgabe bekommt den Chef drauf ansprechen. So á la "Ich kümmere mich sofort nach der BR-Sitzung darum, das wird so gegen $UHRZEIT sein." Reaktion beobachten.


    Ansonsten liegt vielleicht die Zeit Eurer Sitzung ungünstig. :)


    Verständigt Euch auf eine Euch genehme Zeit, zu der sowas noch nicht vorkam, und schlagt diese dem Chef als neue Sitzungszeit für die BR-Sitzung vor. Ihr könnt ja dann "Chef, wir sehen ein, dass es da immer zu Zeitproblemen kommt, deswegen verlegen wir unsere regelmäßige Sitzung auf $ANDEREUHRZEIT, damit Kollege XYZ teilnehmen kann." bringen.


    Gruss
    Björn

  • Da der BR körperlich am Arbeitsplatz ist, ist er als unentschuldigt in die Teilnehmerliste aufzunehmen und daraus resultierend ist KEIN Ersatzmitglied zu laden.


    Wenn der Chef zuviel Arbeit aufhalst, dann hat er diese Pflicht nicht, dass die erledigt wird, denn Betriebsratsarbeit geht vor der normalen Arbeit.

  • Hallo!


    Danke euch beiden für die ausführlichen Auskünfte!
    Ich werde auf jeden Fall anregen, dass unser AG und wir vom BR die Zeiten besser abpassen. Er wird sich sicherlich nicht sträuben, das kann ich mir nicht vorstellen.


    Allerbeste Grüße!
    Karsten

  • Hallo Karsten,


    das solltet Ihr auf jeden Fall machen. Der MA hat einen Anspruch darauf, für die SItzungen freigestellt zu werden. Im übrigen: 3 Notfälle während der BR-Sitzungen ; wahrscheinlich noch nacheinander ? Da sollte der AG ziemlich aufpassen, denn diese Begründung nimmt ihm kein Arbeitsgericht ab; das kann ich mir nur schwer vorstellen. Der AG hat vor dem Hintergrund, dasss es sich um einen Anspruch handelt, die Pflicht, das Arbeitsleben so zu gestalten und zu organisieren, dass der MA teilnehmen kann. Wie schon gesagt: Ausnahmen kann es natürlich geben; aber nicht in aller Regelmäßigkeit. Damit reitet sich Euer AG mehr selber rein als dass es letztzlich irgend einen nennenswerten Nutzen aus der Sache zieht.



    Gruß,


    Lorenz

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