Hallo,
wenn ein Kollege beim Bewerbungsgespräch nicht die Wahrheit gesagt hat, kann der Vertrag angefochten werden gem. § 123 BGB. Ein Recht zur Lüge kommt ihm dabei auch nicht zugute. Nun ist es bei ihm letztlich so, dass der schon seit mehreren Jahren im Unternehmen gearbeitet hat. Aufgrund diverser Zwistigkeiten mit der Geschäftsführung ist er zu einem Gespräch geladen worden, in dem er zu seinen Falschangaben eine Stellungnahme abgeben soll. Er hat die Unrichtungkeit auch zugestanden .
Kann die (möglicherweise in den nächsten Tagen vorgenommene) Anfechtung mit dem Argument für unwirksam erklären, dass der Mitarbeiter seit mehreren Jahren zur Zufriedenheit aller im Unternehmen tätig war ? Ach ja: Der MA hat die Tatsache verschwiegen, dass er bereist wegen Betruges vorbestraft ist.
Schönen Gruß,
Lorenz