Hallo miteinander,
ein MA von mir ist im November letzten Jahres mit einer schweren Krankheit diagnostiziert worden, aufgrund derer er für 2 Monate stationär behandelt werden musste. Eigentlich wollte er fast den ganzen Dezember Urlaub nehmen, was aber nun ja ausfiel. Im Februar dieses Jahres stellte sich heraus, dass sich die Krankheit anscheinend wieder verschlimmern würde und er musste sich kurze Zeit später erneut stationär behandeln lassen und zwar über den Zeitpunkt hinaus, bis zu dem der resturlaub eigentlich genommen hätte werden müssen.
jetzt frage ich mich, ob bei krankheitsbedingter Verhinderung des Urlaubs für den Anspruch andere Regeln gelten, sprich ob der jeweilige AN den Urlub dann doch auch noch später abfeiern kann?
Liebe Grüße,
Karsten