Hi,
habe hier im Forum gelesen, dass ein Betriebsrat Sprechstunden anbieten darf. Das bedeutet doch dann auch, dass die JAV dieses auch darf, oder nicht ?
Ist nur so ein Gedanke,
Till
Hi,
habe hier im Forum gelesen, dass ein Betriebsrat Sprechstunden anbieten darf. Das bedeutet doch dann auch, dass die JAV dieses auch darf, oder nicht ?
Ist nur so ein Gedanke,
Till
Hallo Till,
Dein Gedanke ist gar nicht mal so schlecht; wenn da nur das Wörtchen "Wenn" nicht wäre.
§ 69 S.1 BetrVG gewährt der JAV genau dieses Recht, aber erst dann, wenn mehr als 50 jugendliche Arbeitnehmer im Unternehmen tätig sind.
Schönen Gruß,
Sascha
Hallo zusammen,
ganz davon abgesehen, dass sich das auch lohnen muss.
Wir haben vor Jahren, nachdem sich keiner mehr freistellen lassen wollte, an zwei Wochentagen Sprechstunden angeboten.
Inzwischen hat sich das auf Dienstag von 10 bis 12 reduziert, weil so gut wie nie jemand kommt. Wir hätten das wahrscheinlich wieder abgeschafft, aber da der Kollege in der Sprechstunde sich aber um das Tagesgeschäft für die Sitzungsvorbereitung kümmern kann, bleibt sie jetzt so.
Es nutzt nix, das Recht zu haben, wenn man sich dann mangels Inanspruchname langweilt.
Gruss
Björn
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