Einsicht in Löhne

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Liebe Hanna,


    dieses Recht des Betriebsrats ergibt sich aus § 80 II 2, indem es wörtlich heißt, dass "dem Betriebsrat [...] auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung
    seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen [sind]; in
    diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter
    Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter
    Einblick zu nehmen."


    Hoffe, dass dir dies weiterhilft.


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo Hanna und Fritz,


    ergänzend möchte ich anmerken, dass das Einsichtsrecht nur anlassbezogen zum Tragen kommt. Dies kann z.B. bei einer Einstellung, Versetzung oder Umgruppierung der Fall sein.


    Es ist also nicht möglich, mal eben einmal im Monat oder im jahr alle Gehälter betrachten zu dürfen.


    Gruss
    Björn

  • Hallo Hanna, hallo Fritz,


    der Vollständigkeit halber möchte ich auch noch eine kleiner Korrektur anbringen. wichtg bei diesem Anspruch bleibt festzuhalten, dass in größeren Unternehmen nicht der BR als solcher, sondern nur der Betriebsausschuss i.S.v. § 27 oder ein gem. § 28 BetrVG gebildeter Ausschuss des BR Einsicht in diese Informationen nehmen darf. Der Sinn, welcher dahinter steht, ist die Wahrung der Vertraulichkeit der Informationen.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    ferner muss beachtet werden, dass lediglich in die Daten Einsicht beansprucht werden kann, die auch tatsächlich existent sind. Wenn in dem Betrieb keine ausdifferenzierten LIsten geführt werden, ist der AG nicht verpflichtet, eine solche zu gestalten, damit der BR Einsicht nehmen kann.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo ihr Lieben,
    vielen vielen Dank für eure Antworten. Jetzt weiß ich ja zumindest bescheid, wie die Rechtslage ist.
    ich muss zwar zugeben, dass ich nicht ganz verstehe, warum das dem AN nicht möglich sein soll. Aber zumindest geben die von Björn aufgezählten Voraussetzungspunkte ein bisschen mehr grund zur Beruhigung...


    Liebe Grüße, Hanna

  • Hallo Hanna,


    der BR erfährt nicht, dass Du exakt 3589,45 EUR (oder wieviel auch immer) monatlich bekommst, sondern nur, dass die vergleichbaren MA im Rahmen von 3500,- bis 400,- EUR bekommen. Rückschlüsse auf das Gehalt des Einzelnen sind somit nicht möglich.


    Dadurch entfällt für den einzelnen MA die Anspruchsgrundlage ebenso wie die Notwendigkeit für die Untersagung.


    Will sagen, da der BR nicht so genaue Infos bekommt, ist der MA sowieso geschützt.


    Der Betriebsrat muss auch nicht wissen, wieviel jemand genau bekommt. Hauptsache die Eingruppierung stimmt und der Vergleich ist möglich.


    Gruss
    Björn

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!