Betriebvereinbarung vor Betriebsrat

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo,


    wir haben bei uns im Betrieb erst seit 2 Jahren ein BR nun sind BV aufgetaucht die von 1997 sind und die Arbeitszeit regeln sollen.


    Haben die alten BV heute noch ihre Gültigkeit oder sind sie hinfällig da wir ja nun ein BR haben und müssen neu ausgehandelt werden???





    Vielen Dank für eure Antworten und Grüße,


    byster

  • wir haben bei uns im Betrieb erst seit 2 Jahren ein BR nun sind BV aufgetaucht die von 1997 sind und die Arbeitszeit regeln sollen.


    Haben die alten BV heute noch ihre Gültigkeit oder sind sie hinfällig da wir ja nun ein BR haben und müssen neu ausgehandelt werden???

    Gab es damals schon einen BR? Wenn ja, können die noch gültig sein.


    Wichtig wäre erstmal zu prüfen, ob sie überhaupt gelten können. Gab zum Datum der BV keinen BR, GBR, oder KBR, deutet das auf Fälschungen hin. Dies wäre aber ein sehr sensibles Thema. :)


    Gruss
    Björn

  • Hallo!
    Mal unterstellt, es hat in eurem Betrieb 1997 einen BR gegeben und die BV ist auch sonst einwandfrei zustande gekommen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese tatsächlich noch Gültigkeit besitzt, es sei denn, sie ist zwischenzeitlich erneuert oder gekündigt worden. Letzteres ist bei euch möglicherweise von besonderem Interesse, denn du schreibst ja, dass es zumindest eine Zeit lang keinen BR gegeben hat. In diesem Intervall bestand für den AG die Möglichkeit, ohne Gegenwehr befürchten zu müssen die BR zu kündigen, denn das ursprüngliche Vertragsgegenüber existiert zu dieser zeit ja schlichtweg nicht mehr.
    Ich würde vorschlagen, ihr recherchiert am besten, ob euer AG die BR zwischenzeitlich gekündigt hat. Sollte dem so sein muss definitiv eine (oder mehrere) neue BV geschlossen werden.


    Grüße,
    Peter

  • Hallo,


    das sollte in jedem Fall geschehen. Das ist ja genau der Grund, warum das BetrVG so sher darauf abzielt, dass es keine Leerlaufphasen ohne BR gibt. Das macht die ganze Arbeit zunichte und sollte in keinem Fall vorkommen. Das ist jetzt selbstverständlich nicht persönlich gemeint. Aber eine Sache steht wiederum fest: Wenn der AG um den es hier geht, halbwegs pfiffig ist, dann hat er die Leerlaufzeit genutzt und die BV "verschwinden" lassen.


    Gruß,


    Jost

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!