Schulungsanspruch WI-Ausschuss

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  • Hallo allerseits,


    besteht für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses die Möglichkeit, sich schulen zu lassen ? Im Gesetz bin ich dazu leider nicht fündig geworden .


    Wäre nett, wenn mir da vielleicht einmal jemand auf die Sprünge helfen könnte.

  • Hallo allerseits,


    besteht für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses die Möglichkeit, sich schulen zu lassen ? Im Gesetz bin ich dazu leider nicht fündig geworden .


    Wäre nett, wenn mir da vielleicht einmal jemand auf die Sprünge helfen könnte.

    Ja, das läuft ähnlich wie im §37 Abs. 6. Schau mal bei den Poko-Seminaren Wirtschaftsausschuss, da müsste die Herleitung für die Erforderlichkeit mit erklärt sein.


    Gruss
    Björn

  • Hallo,


    im Fitting-Kommentar ist dazu bei § 37, Rdnr 180 folgendes zu finden:


    § 37 VI BetrVG ist demnach entsprechend anwendbar und das nicht nur auf die Mitglieder, die auch Mitglied im BR sind, sondern alle alle Ausschussmitglieder gleichermaßen ( siehe auch: BAG NZA 1989, S. 221 + überwiegender Teil des Schrifttums ), wobei vor dem Hintergrund des § 107 I S.3 BetrVG die Notwendigkeit der Schulung in besonderer Weise dargelegt werden muss.


    Begründet wird diese Anwendung damit, dass die Ausschussmitglieder durch den BR bestellt werden und der BR seinerseits die Aufgaben eben diesen Ausschusses auch auf seine eigenen Ausschüsse übertragen kann.

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