Protokolleinsicht

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  • Hallo liebes Forum,
    ist es zulässig, den Ersatzmitgliedern Einsicht in BR-Sitzungsprotokolle zu gestatten? Ich habe mal gehört, dass dies nur dann der Fall sei, wenn sie in ihrer Funktion als Ersatzmitglied engeladen wurden (dann auch für das Protokoll der vorherigen Sitzung). Ist das so zutreffend oder habt ihr genauere Informationen?


    Liebe grüße,
    Petra

  • Hallo,
    die Ersatzmitglieder dürfen nur die Protokolle einsehen von Sitzungen, bei denen sie selbst als solche nachgerückt sind. Für andere Protokolle gilt auch für die Ersatzmitglieder dasselbe wie für alle sonstigen Personen, nämlich das Prinzip der Nichtöffentlichkeit aus § 30 S.4 BetrVG, was auch die Einsichtnahme in Protokole umfasst.


    Gruß,
    dillan.

  • Halo dillan,


    das habe ich aber ein wenig anders im Hinterkopf.


    Bzgl. § 30 S.4 BetrVG stimme ich Dir zu. Aber wenn das Ersatzmitglied als zeitweise vollständiges Betriebsratsmitglied nachrückt, hat es einen Anspruch auf die Einsicht der Protokolle und Unterlagen, die es zur Erlangung einer vollständigen und umfassenden Information benötigt. Das Ersatzmiotglied ist zum Zeitpunkt des Nachrückens ja vollständiges Mitglied und somit auch die gleichen Rechte und Befugnisse. Alles was darüber hinaugeht, ist indes von § 30 S.4 BetrVG umfasst. Wäre dem nicht so, wäre das Ersatzmitglied nie auf dem Wissensstand, den die anderen Mitglieder haben.


    Wenn ich mich irre: Für fachlich korrekte Berichtungen bin ich immer zu haben. Man(n) lernt ja nie aus.


    Gruß,


    Jost

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