BR-Sitzungen kollidieren mit Urlaub

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  • Hallo ihr Lieben!
    Ich bin nun frischgebackenes neues BRM und möchte gerade in der ersten Zeit an möglichst vielen BR-Sitzungen teilnehmen, um mich erst einmal zurecht zu finden. Mein Problem ist, dass ich die zweite Hälfte des Mai und die erste Woche im Juni im Urlaub sein werde, allerings nicht die ganze Zeit verreist bin und wenn es sich ergibt gerne an den Sitzungen teilnehmen würde. Habe ich dann einen Anspruch auf Vergütung und werden mir diese Tage dann als Arbeits- oder als Urlaubstage berechnet?


    Sonnige Grüße,
    Gundula

  • Hallo Gundula,


    das ergibt einen Streitfall mit ungewissem Ausgang.


    Aus Däubler/Kittner/u.a. (Kommentar zum BetrVG):
    "Die Urlaubsunterbrechung zur Teilnahme an einer BR-Sitzung kann für ein BR-Mitglied zur ordnungsgemässen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich sein, wenn es sie bei gewissenhafter Überlegung und vernünftiger Würdigung aller Umstände für notwendig erachten durft. (LAG Hamm 21.1.87 - 3 Sa 1520/86 ...)"


    Allein aufgrund des von Dir geschriebenen, sehe ich die Notwendigkeit nicht.


    Aber:


    1. Das musst Du selbst, evtl. mit Beratung durch andere BR-Kollegen entscheiden.
    2. Du kannst auch in Deiner Freizeit, also ohne Urlaubsunterbrechung, also ohne Vergütung teilnehmen.


    Beachte: Ich bin kein Anwalt, ich kann und darf keine Rechtsberatung leisten. Geschriebenes gibt meine auf Fachliteratur gestützte persönliche Meinung wieder.


    Gruss
    Björn

  • Hallo und vielen Dank für deine Antwort, lieber Björn!


    Vielleicht habe ich mich etwas vieldeutig ausgedrückt, es ging mir in erster Linie darum, ob ich an der BR-Sitzung trotz Urlaub teilnehmen darf. Meine Kollegen meinten, dass es absolut in Ordnung wäre, wenn ich nicht an allen Sitzungen teilnehmen könnte, deshalb gehe ich auch davon aus, dass die von dir erwähnte Notwendigkeit nicht besteht.
    Ich möchte halt gerade am Anfang viele Erfahrungen sammeln, weil das alles noch sehr neu für mich ist und ich das BR-Amt sehr ernst nehme.
    Die zusätzlich Frage, ob die Sitzungszeit vergütet wird, war für mich nur von zweitrangiger Bedeutung.


    Liebe Grüße,
    Gundula

  • Hallo bjoern,


    ich bin auch kein Anwalt, sehe das Ganze aber ebenfalls so wie Du :)


    Es gilt ferner: Das Betriebsratsmitglied muss keinen Urlaub nehmen. Es kann ihm also nicht die Teilnahme an der Sitzung mit dem Argument versagtt werden, dass man zu diesem Termin ja im Urlaub sei. Dies gilt auch dann, wenn eigentlich schon ein Ersatzmitglied geladen worden ist. Dieses verliert sodann sein Recht auf Teilnahme.


    Viele Grüße,


    Jost

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