Hallo euch allen!
Eine Freundin von mir arbietet als Zahnarztgehilfin. Ursprünglich war die Praxis nur von Montag bis Freitag geöffnet. Nun hat ihr AG vor ein paar Monaten am Samstag einen Labortag eingerichtet. Für die AN heißt das, dass sie nun reihum zweimal im Monat am Samstag bei den Laborarbeiten assistieren müssen. Meine Freundin ist allein erziehende Mutter und kann die Kinder unter der Woche dem Kindergarten und danach einem Hort anvertrauen, aber am Samstag ist das nicht möglich, deshalb wüsste sie nun gerne, ob der AG das einfach so anordnen kann? Im AV befinden sich dahingehend keine Regelungen...
Liebe Grüße,
Petra