Hallo,
anlässlich der Betriebsratswahlen hat sich aufgrund der aufkommenden Fragen das Bedürfnis entwickelt, einen neuen Kommentar zum BetrVG zu bestellen.
Unser AG sieht für diese Investition keine Veranlassung. Er ist der Meinung, dass es ausreicht, die aktuellen Gesetzestexte zur Verfügung zu stellen. Alles weitere müsste der BR in Eigenregie vornehmen, da es sich um einen Kleinbetrieb handelt.
Hat er Recht ?