Frage zum Thema Auszählung

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo
    Dass die Auszählung der Stimmen nach der BR-Wahl öffentlich ist, steht ja im BetrVG. Wie ist es aber, wenn diese auszählung zu einer Zeit stattfindet, zu der ich (eigentlich) am Arbeitsplatz sein muss? Mit anderen Worten: Kann ich vom AG die (bezahlte?) Freistellung von der Arbeitszeit beantragen, um daran als Beobachter teilzunehmen?


    Danke für eure Antworten im voraus!

  • Hallo Dillan,


    auch wenn der Däubler-Kommentar die Ansicht vertritt, dass auch das Aktivwerden als Beobachter bei der Stimmenauszählung eine Wahlhandlung im Sinne des §20 III 2 BetrVG darstellt, sollten sie um auf der sicheren Seite zu sein ihren AG auf jeden Fall im voraus um Freistellung bitten.
    Das LAG Schleswig-Holstein hat jedoch in seinem Urteil vom 26.07.1989 (3 Sa 228/89) bestätigt, dass auf Arbeitsentgelt für diese Zeit kein Anspruch besteht.


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!