Hallo
Dass die Auszählung der Stimmen nach der BR-Wahl öffentlich ist, steht ja im BetrVG. Wie ist es aber, wenn diese auszählung zu einer Zeit stattfindet, zu der ich (eigentlich) am Arbeitsplatz sein muss? Mit anderen Worten: Kann ich vom AG die (bezahlte?) Freistellung von der Arbeitszeit beantragen, um daran als Beobachter teilzunehmen?
Danke für eure Antworten im voraus!